Insbesondere Arbeitgeber, aber auch alle anderen Selbstständigen, müssen sich mit den verschiedensten Regelungen der Sozialversicherung auskennen – und das nicht nur in der Theorie, sondern auch und gerade in der praktischen Umsetzung.
Dies gilt für alle Bereiche der Sozialversicherung, gleichgültig ob in der Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung.
Mit der Kontrolle der richtigen Umsetzung der Sozialversicherung in den Unternehmen sind die Träger der Rentenversicherung beauftragt. Diese führen dafür regelmäßige Betriebsprüfungen – in der Regel alle 4 Jahre in einem Unternehmen – durch. Sie erarbeiten in diesem Zusammenhang auch Handreichungen für Unternehmen mit Informationen rund um die Versicherungspflicht und -freiheit der verschiedensten Personengruppen, die helfen sollen, die teilweise recht komplizierten Regelungen aller Sozialversicherungsbereiche richtig anzuwenden, um auf diese Weise Prüfbeanstandungen zu vermeiden.
Broschüren
- Auf den Punkt gebracht: Meldungen
Die Kranken- und Pflegekassen, die Rentenversicherungsträger, die Unfallversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit benötigen zur Erfüllung ihrer Aufgaben von allen Arbeitgebern Informationen über die bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer. Deshalb müssen alle Arbeitgeber für die bei ihnen Beschäftigten Meldungen erstatten. Die Daten dieser Meldungen dienen auch dazu, die Ansprüche der Beschäftigten auf Leistungen gegenüber den zuständigen Versicherungsträgern sicherzustellen. - Auf den Punkt gebracht: Beiträge
Arbeitsentgelt, das Arbeitnehmer aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus erzielen, ist in der Regel auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber berechnet und abgeführt. Entstehen hierbei Fehler, kann dies bedeuten, dass die Sozialversicherungsträger Beiträge nachfordern müssen. Beitragsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber verjähren frühestens in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres ihrer Fälligkeit.
Mit dieser Broschüre werden gezielte Informationen gegeben, wie die Sozialversicherungsbeiträge anhand des maßgeblichen Arbeitsentgelts berechnet werden. Ein Entgeltkatalog am Ende dieser Broschüre listet häufig vorkommende Entgeltarten auf und hilft Arbeitgebern, diese aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht richtig zu bewerten. - Auf den Punkt gebracht: Versicherung
Insbesondere Arbeitgeber müssen sich mit den verschiedensten Regelungen der Sozialversicherung auskennen – gerade in der praktischen Umsetzung gibt es oft Unsicherheiten und Probleme. In der Broschüre finden sie Informationen rund um die Versicherungspflicht und -freiheit der verschiedensten Personengruppen.
- Broschüre „Auf den Punkt gebracht: Prüfung von A – Z“
In der Broschüre „Auf den Punkt gebracht: Prüfung von A – Z“ finden sich in lexikalischer Abfolge wichtige Begriffe aus den drei vorgenannten Broschüren, die dort im laufenden Text mit blauer Schrift gekennzeichnet sind.
Neben der Erläuterung wichtiger Begriffe erhält man umfangreiche Informationen, welche gesetzlichen Grundlagen es gibt, für wen die Versicherungspflicht gilt, wie z. B. Praktikanten, Auszubildende, geringfügig/kurzzeitig Beschäftigte oder mitarbeitende Ehegatten bzw. Lebenspartner einzuordnen sind und vieles mehr.
Gerade in Bezug auf die Selbstständigkeit wird ausführlich informiert, z. B. darüber, was die Selbstständigkeit von einer abhängigen Beschäftigung unterscheidet, welche Versicherungspflichten bestehen, wer wann versicherungsfrei ist oder welche „Spezialfälle“ es gibt.