Dran gedacht? Gesetz zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen tritt in Kraft

Mit News vom 28.10.2024 hatten wir euch über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) informiert. Es wird eingeführt, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zu verbessern.
Ziel ist es, Barrierefreiheit in Produkten und Dienstleistungen zu schaffen und so den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu erleichtern

Regelungen zur Barrierefreiheit treten zum 28.06 2025 in Kraft

Das bedeutet, dass Produkte und digitale Services ab diesem Datum barrierefrei sein müssen.
Nur für wenige Produkte und Dienstleistungen gibt es Übergangsbestimmungen.

Deshalb nachfolgend noch einmal ein paar Informationen und Hinweise:

Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle Unternehmen, deren Produkte und Dienstleistungen im § 1 des BFSG aufgezählt werden.

Hinweise

Die Aufzählung in § 1 des BFSG ist abschließend. Wenn also eure Produkte oder Dienstleistungen nicht aufgeführt werden, müsst ihr die Anforderungen des BFSG nicht beachten.
Kleinstunternehmen, die ausschließlich Dienstleistungen erbringen, grundsätzlich von der Pflicht zur Barrierefreiheit ausgenommen.
Kleinstunternehmen, die mit in den Anwendungsbereich des BFSG fallenden Produkten befasst sind, sind nicht vom Gesetz ausgenommen!

Ob euer Unternehmen ebenfalls betroffen ist, solltet ihr deshalb zeitnah prüfen.
Für die meisten von euch wird es vor allem um die Internetseite gehen, wenn ihr dort einen Online-Shop betreibt oder auf der Website Vertragsschlüsse online anbietet. Denn es reicht z. B. aus, dass Produkte auf der Website angeboten werden, um unter den Anwendungsbereich des Gesetzes zu fallen. Dann handelt es sich nämlich um eine sog. „Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr“ und die ist im § 1 des BFSG erfasst. Demzufolge müsst ihr euren Internetauftritt barrierefrei gestalten.

Tipp

Auch wenn ihr mit eurem Angebot nicht unter die Regelungen des BFSG fallt, ist Barrierefreiheit oft wirtschaftlich sinnvoll.

Die Vorteile sind nicht von der Hand zu weisen:

  • Ihr seid in Suchmaschinen (SEO) besser auffindbar.
  • Ihr erreicht mehr Nutzer:innen (z. B. mit Seh- oder Mobilitätseinschränkungen).
  • Ihr seid vor möglichen Rechtsrisiken geschützt.

Weitere Artikel

Person steht vor einer kleinen Gaststätte it offener Tür, sie hält ein Tablet in der Hand und lächelt in die Kamera

Gründerplattform sucht Mutgeschichten: Deine Gründung kann anderen Mut machen

Weiterlesen
Collage mit vier Frauen in unterschiedlichen beruflichen Situationen als Symbol für weibliches Engagement in Mecklenburg-Vorpommern.

Frau des Jahres 2027: MV sucht engagierte Persönlichkeiten

Weiterlesen
Auf einem Tisch liegen mehrere verpackte Lebensmittel. Lennart Standtke scannt mit einem Smartphone eine Verpackung.

Vom Studienprojekt zum Start-up: EcoTrace macht Verpackungsbilanzen einfacher

Weiterlesen

start2grow – der größte bundesweite B2B-Gründungswettbewerb

Weiterlesen

Wenn dein Unternehmen eine neue Rechtsform braucht

Weiterlesen

Geschäftsklima: Mittelstand blickt wieder zuversichtlicher nach vorn

Weiterlesen
Seite 1 von 116
Nach oben scrollen