EU-Produktsicherheitsverordnung (General Product Safety Regulation – GPSR)

Die EU-Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988) gilt ab Dezember 2024 für alle neuen, gebrauchten,
reparierten oder wiederaufgearbeiteten Produkte, die in Verkehr gebracht oder auf dem Markt
bereitgestellt werden, sofern keine spezifischen Produktbestimmungen existieren.

Was regelt die EU-Produktsicherheitsverordnung?

Die Verordnung legt Sicherheitsanforderungen für nicht harmonisierte Verbraucherprodukte fest, also für Produkte, die nicht durch spezifische EU-Vorschriften (wie die CE-Kennzeichnung) geregelt sind. Ziel ist es, den Verbraucherschutz zu verbessern, insbesondere bei Online-Verkäufen und Produkten aus Drittstaaten.

Wichtige Punkte:

  1. Erweiterte Sicherheitsanforderungen:
    • Hersteller müssen Risiken für Gesundheit, Umwelt und Cybersicherheit stärker berücksichtigen.
    • Auch der gesamte Produktlebenszyklus wird betrachtet.
  2. Sicherheitsnachweise und Marktüberwachung:
    • Hersteller müssen eine Risikoanalyse und eine technische Dokumentation bereitstellen.
    • Strengere Marktüberwachung, besonders für Produkte aus Drittstaaten.
  3. Neue Pflichten für Online-Marktplätze:
    • Plattformen wie Amazon oder eBay müssen sichere Produkte garantieren.
    • Einführung der „Verantwortlichen Wirtschaftsakteure“ für Drittlandsprodukte.
  4. Rückrufe und Verbraucherschutz:
    • Unternehmen müssen effektive Rückrufsysteme einrichten.
    • Kunden erhalten bessere Informationen und teilweise Geld zurück, wenn ein Produkt unsicher ist.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Für Unternehmen gibt es einige Herausforderungen, aber auch Chancen.
Eine höhere Produktsicherheit bedeutet auch immer Vertrauensgewinn, denn sicherere Produkte stärken das Vertrauen der Verbraucher!

  • Mehr Dokumentationspflichten
    – Für ausnahmslos jedes Produkt muss eine interne Risikoanalyse erfolgen
    – Unternehmen müssen darauf aufbauend technische Unterlagen zur Produktsicherheit führen
    – Diese Unterlagen müssen mindestens 10 Jahre ab dem Inverkehrbringen des Produkts aufbewahrt werden
  • Strengere Rückrufanforderungen
    – Unternehmen müssen klare Rückrufverfahren haben und Verbraucher:innen aktiv informieren.
  • Neue Anforderungen im Online-Handel
    – Wer über Marktplätze verkauft, muss mehr Nachweise erbringen.
    – Import aus Drittstaaten wird strenger kontrolliert
  • Unternehmen sind verpflichtet, Unfälle, die durch ein in Verkehr gebrachtes oder auf dem Markt bereitgestelltes Produkt verursacht wurden, ab dem Zeitpunkt, zu dem sie Kenntnis von dem Unfall hatten, den zuständigen Behörden des Mitgliedsstaats, in dem sich der Unfall ereignet hat, über das Safety-Business-Gateway zu melden (Artikel 20 GPSR).

Hinweis:
In Anlehnung an den 2022 veröffentlichten Blue Guide werden auch Personen, die ein Produkt physisch oder digital so verändern, dass sich diese Änderung auf die Sicherheit des Produkts auswirkt, zum Hersteller.

Tipp für mehr Informationen

Die IHK zu Schwerin informiert auf ihrer Internetseite ausführlich zum Thema „EU-Produktsicherheitsverordnung“.
Die EU-Kommission hat FAQs zur GPSR veröffentlicht.

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