Häusliches Arbeitszimmer: Was kann man steuerlich absetzen?

Aber du hast in deiner Wohnung oder deinem Haus einen Raum, den du als häusliches Arbeitszimmer nutzen willst oder kannst?
Dann kannst du unter bestimmten Voraussetzungen die Aufwendungen dafür steuerlich absetzen.

Die einkommensteuerliche Behandlung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer richtet sich dabei nach den Regelungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) und aktuellen Verwaltungsanweisungen.

Definition häusliches Arbeitszimmer

Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Raum, der ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird und in die häusliche Sphäre eingebunden ist.
Wird der Raum sowohl privat als auch beruflich genutzt (sogenannte „Arbeitsecke“), ist ein Abzug der Aufwendungen nicht möglich.

Spezielle Regeln für Selbstständige

Wenn du als Selbstständige:r ein häusliches Arbeitszimmer nutzt, gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie für Arbeitnehmer. Allerdings gibt es einige Besonderheiten:

1. Ausschließlicher Arbeitsplatz (kein anderes Büro vorhanden)

  • Falls dein häusliches Arbeitszimmer der einzige Arbeitsplatz für deine selbstständige Tätigkeit ist, wird geprüft, ob es auch der Mittelpunkt deiner gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit ist.
  • Ist dies der Fall, kannst du die gesamten Aufwendungen für das Arbeitszimmer uneingeschränkt als Betriebsausgaben abziehen.
    Diese Aufwendungen umfassen anteilige Mietkosten, Nebenkosten (Heizung, Strom, Wasser), Versicherungen, Renovierungskosten und die Abschreibung für Eigentum.

2. Zeitweise Alternative zum Büro (anderer Arbeitsplatz vorhanden)

  • Falls du zusätzlich ein externes Büro oder Geschäftsräume hast, die für deine Tätigkeit ausreichend sind, verfällt in der Regel der Abzug für das häusliche Arbeitszimmer.
  • Es könnte aber die Homeoffice-Pauschale (6 Euro pro Tag, max. 1.260 Euro jährlich) greifen, wenn du an einzelnen Tagen von zu Hause arbeitest.

3. Kombination von Tätigkeiten

  • Falls du dein Arbeitszimmer für verschiedene betriebliche Tätigkeiten nutzt (z. B. Beratung + Verwaltung), musst du die Kosten anteilig aufteilen, falls für eine der Tätigkeiten kein Abzug möglich ist.

4. Besonderheit bei geteiltem Arbeitszimmer

  • Falls du das Arbeitszimmer mit einer anderen Person (z. B. Geschäftspartner:in oder Ehepartner:in) nutzt, gilt die 1.250-Euro-Grenze pro Person separat, wenn kein anderer Arbeitsplatz verfügbar ist.

5. Besonderheit bei gemischter Nutzung

  • Falls du dein Arbeitszimmer nicht ausschließlich beruflich nutzt (z. B. es ist auch Gästezimmer), entfällt der Kostenabzug vollständig.

Tipp

Falls du dein häusliches Arbeitszimmer uneingeschränkt absetzen möchtest, sollte es dein alleiniger und klar abgegrenzter Arbeitsplatz sein.
Ansonsten ist eine genaue Abwägung notwendig, was die günstigste Lösung ist.
Dein Steuerberater bzw. deine Steuerberaterin kann dir helfen, die optimale steuerliche Lösung zu finden.

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