Kammerzugehörigkeit: HWK, IHK oder beides?
Zusammen mit der Gewerbeanmeldung erfolgt auch eine Zuordnung des zu gründenden Unternehmens zu einer Kammer.
Zusammen mit der Gewerbeanmeldung erfolgt auch eine Zuordnung des zu gründenden Unternehmens zu einer Kammer.
Jede Unternehmensgründung muss angemeldet werden, unabhängig davon, ob die selbstständige Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird.