Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
Unter einer Kündigung ist eine einseitige Erklärung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers oder des/des Beschäftigten zu verstehen, durch die das Arbeitsverhältnis für die Zukunft beendet werden soll.
Unter einer Kündigung ist eine einseitige Erklärung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers oder des/des Beschäftigten zu verstehen, durch die das Arbeitsverhältnis für die Zukunft beendet werden soll.