E-Rechnungen: Kostenfreier Reader der Finanzverwaltung
Ab dem 01.01.2025 sind bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig E‑Rechnungen zu verwenden.
Ab dem 01.01.2025 sind bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig E‑Rechnungen zu verwenden.
Ab dem 01. Januar 2025 sind E-Rechnungen obligatorisch – bis auf wenige Ausnahmen. Es gibt Übergangsfristen.