Beschäftigungsvereinfachung für ausländische Arbeitskräfte
Ab dem 1. März 2024 wird es für Unternehmen einfacher, ausländische Arbeitskräfte für bis zu 8 Monate zu beschäftigen.
Ab dem 1. März 2024 wird es für Unternehmen einfacher, ausländische Arbeitskräfte für bis zu 8 Monate zu beschäftigen.