Kurzfristige Minijobs – Vorteile für beide Seiten

Neben der Möglichkeit Minijobber mit Verdienstgrenze einzustellen, könntest du bei einem zeitbegrenzten Bedarf auch einen kurzfristigen Minijob anbieten.

Es gibt immer wieder mal Zeiten, in denen dein Arbeitsvolumen wächst und du Hilfe gut gebrauchen könntest – vielleicht weil dein Geschäft oder dein Büro neu eingerichtet werden, vielleicht gibt es in der Weihnachtszeit eine erhöhte Nachfrage nach deinen Leistungen und Angeboten oder du bereitest eine Messeteilnahme vor und schaffst die Arbeit nicht allein: Egal, wofür die Hilfe gebraucht wird – solange ein kurzer Zeitraum nicht überschritten wird, könnte ein kurzfristiger Minijob die Lösung sein.

Wann liegt ein kurzfristiger Minijob vor?

Entscheidend ist ausschließlich die zeitliche Befristung. Ein kurzfristiger Minijob liegt vor, wenn dieser von Beginn an für längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im gesamten Kalenderjahr (in landwirtschaftlichen Betrieben 15 Wochen oder 90 Arbeitstage) vereinbart wird.
Wichtig ist aber, dass diese Minijobber nicht berufsmäßig beschäftigt sind, wenn die Einkommensgrenze von 603 €/Monat (Stand: 2026) überschritten wird. Dies musst du vor Beginn der Beschäftigung unbedingt klären!
(Arbeitslos gemeldete Personen werden z. B. automatisch als berufsmäßig eingestuft. Spezielle Regelungen gelten natürlich auch für Personen mit Grundsicherungsgeld. Dazu findest du mehr Informationen auf dieser Seite der Minijob-Zentrale.)
Auf den Internetseiten der Minijob-Zentrale findest Du neben Informationen zur Berufsmäßigkeit auch eine Checkliste zur Prüfung.

Welche Vorteile hast du von kurzfristigen Minijobbern?

Die Bedingungen für diese Minijobber sind besonders gut. Denn anders als bei einem 603-Euro-Minijob können Aushilfen bei einem kurzfristigen Minijob so viel verdienen, wie sie möchten. Es gelten natürlich auch hier die Regelungen zum Mindestlohn.
Aber denk daran: Sobald das Gehalt diese 603 Euro überschreitet, musst du auf Berufsmäßigkeit prüfen!

Du profitierst von dem schnellen und flexiblen Einsatz deiner Aushilfe: Mit kurzfristigen Minijobs kannst du Arbeitsspitzen gut auffangen. 

Du zahlst für kurzfristige Minijobber keine Sozialversicherungsbeiträge. An die Minijob-Zentrale musst du nur die Umlagen zur Arbeitgeberversicherung (U1 und U2) und die Insolvenzgeldumlage abführen. Allerdings fallen Unfallversicherungsbeiträge an, die du gesondert an den zuständigen Unfallversicherungsträger zahlen musst.
Hinweis: Bei der Anmeldung einer kurzfristigen Beschäftigung musst du angeben, wie der/die Minijobber:in krankenversichert ist. Das kann eine private KV sein, die Absicherung über eine Familienversicherung oder über ein anderes gleichzeitig laufendes Arbeitsverhältnis. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sie einen Schutz in der Krankenversicherung haben.

Wichtig: Überschreitet eine kurzfristige Beschäftigung entgegen der ursprünglichen Erwartung die Zeitgrenze von 70 Tagen, tritt gleich vom Tag des Überschreitens an Versicherungspflicht ein.

Wird eine kurzfristige Beschäftigung später als berufsmäßig eingestuft, kann die Sozialversicherungsfreiheit rückwirkend entfallen. Die Beschäftigung ist dann grundsätzlich als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu behandeln. Für dich können dadurch nachträgliche Beitrags- und Meldepflichten und natürlich die Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge anstehen.

Welche Vorteile gibt es für den kurzfristigen Minijobber?

Die Höhe des monatlichen Verdienstes spielt keine Rolle und ist nach oben nicht begrenzt. Für kurzfristige Minijobber fallen zudem keine Sozialabgaben an. Dies gilt auch dann, wenn sie z. B. bereits in Vollzeit beschäftigt sind.
So ist der kurzfristige Minijob eine lukrative Möglichkeit, sich etwas hinzuzuverdienen. Allerdings muss man hier beachten, dass es sich um zwei klar voneinander getrennte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern handelt.

Ein kurzfristiger Minijob kann neben einem 603-Euro-Minijob ausgeübt werden und gilt nicht automatisch als berufsmäßig, auch wenn mehr als 603 € dazu verdient werden. Denn es kommt es nicht allein auf die Höhe des Verdienstes oder das Bestehen eines weiteren Minijobs an. Entscheidend sind insbesondere der persönliche Status und die konkrete Erwerbssituation. Bei Unsicherheit kannst und solltest du die Minijob-Zentrale zur konkreten Fallgestaltung kontaktieren.

Wie wird der Verdienst versteuert?

Der Verdienst aus einem kurzfristigen Minijob ist steuerpflichtig. Du musst ihn also dem zuständigen Betriebsstättenfinanzamt melden.
Dies kann pauschal oder individuell nach der jeweiligen Steuerklasse der Minijobber erfolgen.
Unter steuerlichen Gesichtspunkten eignet sich der kurzfristige Minijob aber insbesondere für Schüler, Studenten, Rentner und Hausfrauen/-männer.
Nähere Ausführungen zur Besteuerung des Arbeitsentgelts für kurzfristige Minijobs findest du auf der entsprechenden Internetseite der Minijob-Zentrale.

Tipp

Natürlich ist auch ein 603-Euro-Minijob (Stand 2026) über einen längeren Zeitraum jederzeit möglich.
Umfangreiche Informationen zu allen Fragen rund um Minijobs gibt es hier.

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