
Das Bundeskabinett ist am 15. Juli 2026 zu seinem zweiten Entlastungskabinett zusammengekommen und hat umfassende Entlastungen u. a. im Gesundheitsbereich, im Verkehr sowie beim Arbeitsrecht beschlossen.
Die verabschiedeten Vorhaben sollen Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger direkt um rund 10,4 Milliarden Euro jährlich entlasten.
Beschlossene Maßnahmen
Mit dem zweiten Entlastungskabinett kommen zu den bisher beschlossenen Entlastungsmaßnahmen 10 weitere hinzu. Nachfolgend die wohl wichtigsten.
- Ende des Flickenteppichs bei Lkw-Fahrverboten
Im Verkehrsbereich sorgt das Entlastungskabinett für einen spürbaren Bürokratierückbau, der die Wirtschaft um ca. 63,3 Millionen Euro jährlich entlastet. Durch das neue Maßnahmenpaket werden Verwaltungsverfahren vereinfacht und modernisiert. Für die Transport- und Logistik-Branche gibt es Erleichterungen durch Lockerungen beim Lkw-Fahrverbot. Dieses gilt künftig nur noch an bundesweit einheitlichen Feiertagen. Die Regierung beendet den bisherigen bürokratischen Flickenteppich an Bundesländergrenzen, verkürzt Standzeiten von Lkw-Fahrern und schafft dringend benötigte Planungssicherheit.
- Modernisierung bei der Arbeitsförderung
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung, die Prozesse in der Arbeitsverwaltung digitaler und damit bürgerfreundlicher und transparenter macht. Leistungen beantragen oder Änderungen mitteilen soll künftig digital erledigen werden können. Beratungs- und Vermittlungsgespräche können künftig per Videoschalte von zu Hause stattfinden; die tägliche Briefkasten-Pflicht entfällt, solange man digital erreichbar bleibt. Auch der Vertrag mit einem privaten Arbeitsvermittler lässt sich künftig formlos per E-Mail schließen.
- Vereinfachungen in Landwirtschaft und Ernährung
Das Maßnahmenpaket umfasst unter anderem die folgenden Erleichterungen: Verlängerung des Fortbildungsintervalls für den Pflanzenschutz-Sachkundenachweis von drei auf sechs Jahre. Nachweispflichten für kleinere Lebensmittelunternehmen werden vereinfacht. Meldepflichten für Lebensmittelunternehmen und Laboratorien, die über EU-Recht hinausgehen, werden abgeschafft, bei Gewährleistung hoher Standards für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. Außerdem wird das Verwaltungsverfahren für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse von Tierärzten verschlankt.
- Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
Mit dem Gesetz werden die rechtlichen Rahmenbindungen für Genossenschaften verbessert, insbesondere durch Förderung der Digitalisierung, attraktivere Gestaltung der genossenschaftlichen Rechtsform und zugleich Verhinderung ihrer missbräuchlichen Verwendung. Zudem soll die Gründung einer Genossenschaft beschleunigt werden.
- Stärkung der beruflichen Fortbildung und Fachkräftegewinnung
Mit der Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) wird die höherqualifizierende Berufsbildung weiter gestärkt. Die finanzielle Belastung für Teilnehmerinnen und Teilnehmer geförderter Fortbildungsmaßnahmen wird weiter reduziert. Durch gesetzliche Klarstellungen sowie die Streichung der Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf den Maßnahmenbeitrag des AFBG wird der Vollzug spürbar entlastet. - Digitale Anwendungen entlasten Ärzte und Patienten
Mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen (GeDIG) treibt die Bundesregierung die Digitalisierung des Gesundheitssystems massiv voran und sorgt für jährliche Entlastungen von rund 445 Millionen Euro für die Wirtschaft. Herzstück ist vor allem die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA) und die Verbesserung der Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur (TI). Darüber hinaus werden der digitale Nachrichtenversand sowie die geplante Einführung der elektronischen Überweisung die Abläufe für Patientinnen, Patienten und Leistungserbringer spürbar vereinfachen.
- Elektroautos brauchen keine Plakette mehr
Wer ein reines Elektroauto fährt, muss künftig keine grüne Plakette mehr kaufen und auf die Windschutzscheibe kleben, um in eine Umweltzone einzufahren. Das E-Kennzeichen selbst gilt als Nachweis.
Verabredungen für weitere Entlastungen bis Ende 2026
Die Bundesregierung hat am 15.07.2026 zudem über 30 weitere Maßnahmen festgehalten, die zum überwiegenden Teil spätestens bis Jahresende verabschiedet werden. Damit wird zusätzlich nochmal eine Entlastung in Höhe von mehreren Milliarden Euro angestrebt.
Dazu gehören u. a.:
- Überarbeitung der Prüfpflicht elektrischer Anlagen
Im Rahmen der Selbstverwaltung soll die Zusammenlegung der DGUV Vorschriften 3 und 4 konsequent weiterverfolgt werden. Das BMAS hat die Selbstverwaltung gebeten, insbesondere die Pflicht zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel mit einem gefährdungsorientierteren Ansatz zu überarbeiten und zu vereinfachen. Aus Sicht der Bundesregierung bestehen hierdurch Entlastungspotenziale für Wirtschaft und Verwaltung in Höhe von rd. 720 Millionen Euro jährlich.
- Abschaffung der Bonpflicht
Die Pflicht zur Ausgabe papierhafter Kassenbelege wird schrittweise abgeschafft – zunächst für Bagatellbeträge, anschließend vollständig. Dadurch werden Unternehmen spürbar von Bürokratie- und Sachaufwand entlastet. - Bauen einfacher, günstiger, schneller machen
Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz wird das Bauvertragsrecht angepasst. Damit kann von gesetzlich nicht zwingenden Baustandards künftig leichter abgewichen werden.
Übersicht über alle bisher beschlossenen bzw. geplanten Maßnahmen
Die vollständige Liste aller seit dem ersten Entlastungskabinett am 5. November 2025 beschlossenen Maßnahmen sowie den Ausblick bis Jahresende findest du im „Bericht zum Bürokratierückbau“ des BMDS.
Quelle u. a.: Pressemitteilung des BMAS

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