Agrarantrag für EU-Beihilfen bis spätestens 15. Mai einreichen

Inhaltsübersicht

Die meisten EU-Beihilfen müssen jedes Jahr neu beantragt werden. Das erfolgt in M-V online über die Seite „Agrar-Antrag Online Mecklenburg-Vorpommern„. Die Freischaltung der Seite für den Agrarantrag für EU-Beihilfen erfolgt in der 15. KW (evtl. eingeschränkter Funktionsumfang).
(Hinweis: Die Freischaltung ist mit Stand 10.04.2025 erfolgt.)

In Deutschland werden in der Förderperiode 2023-2027 folgende Direktzahlungen angewendet:

  • die Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit (Einkommensgrundstützung)
  • die ergänzende Umverteilungseinkommensstützung für Nachhaltigkeit
  • die ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte
  • Unterstützung für freiwillig übernommene Verpflichtungen zur Einhaltung von Regelungen für Klima und Umwelt (Öko-Regelungen)
  • die gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Schaf- und Ziegenfleisch
  • die gekoppelte Einkommensstützung für den Sektor Rind- und Kalbfleisch

Mehr zum Thema findest du auf den BMEL Seiten Direktzahlungen und „Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union 2023 in Deutschland

Einreichungsfrist beachten!

Da die Einreichungsfrist für den Sammelantrag am 15. Mai 2025 endet, solltest du rechtzeitig mit der Bearbeitung starten. Die Anträge kannst du im System entsprechend speichern.
Nach dem 15. Mai eingehende Anträge haben auf Grund der verspäteten Abgabe Prämienkürzungen zur Folge (pro Kalendertag 1 % Prämienkürzung). Reichst du einen Antrag nach dem 31. Mai 2023 ein, gilt der als verfristet und wird abgelehnt.

Tipp

Das StALU Vorpommern hat zum Thema Agraranträge Informationsveranstaltungen durchgeführt.
Den dabei verwendeten Foliensatz mit allen wichtigen Punkten zur Antragstellung kannst du hier ansehen. Du findest ausführliche Informationen zu den Neuerungen GAP 2025 und zum Antragsverfahren 2025.
Deinen zuständigen Ansprechpartner im Land findest du auf der folgenden Seite: www.stalu-mv.de/agrarantrag-hotline. Die jeweiligen Bewilligungsbehörden stehen zu den Dienstzeiten als fachliche und technische Ansprechpartner zur Verfügung. Die entsprechenden Kontaktdaten werden auch im Antragsverfahren ersichtlich.

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