Mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld nebenberuflich ein Unternehmen gründen

Mit der Programmausweitung von StartGeld fördert die KfW den Trend nebenberuflicher Gründungen. Diese erfreuen sich wachsender Beliebtheit und steigen im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 11 Prozent an, wie Ergebnisse des KfW-Gründungsmonitors zeigen. Informationen zum Gründungsmonitor findet ihr z. B. in unserem Beitrag vom 17.06.2024.

Seit dem 1. Januar können also mehr Gründerinnen und Gründer den ERP-Gründerkredit – StartGeld beantragen.  Das Programm steht jetzt auch für dauerhafte Nebenerwerbsgründungen offen. Diese müssen nicht mehr anschlussfähig an einen Haupterwerb sein.

Über den ERP-Gründerkredit – StartGeld

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ermöglicht Gründerinnen und Gründern, Freiberuflerinnen und Freiberuflern sowie jungen Unternehmen bis zu fünf Jahre nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit den Zugang zu einem zinsgünstigen Kredit. Antragsberechtigt sind kleine gewerbliche Unternehmen und gemeinwohlorientierte Unternehmen (kleine gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht, kleine gemeinnützige Unternehmen).
Neben Unternehmen im Haupterwerb steht die Förderung auch Unternehmen im Nebenerwerb zur Verfügung.

Alle Berechtigten können über ihre Hausbank ab 01.12.2025 ein Darlehen von bis zu 200.000 Euro beantragen. Das Besondere: Die KfW übernimmt für die Hausbank 80 % des Ausfallrisikos. Gefördert werden Investitionen und laufende Kosten.

Ausführliche Informationen findet ihr auf der KfW-Seite „ERP-Gründerkredit – StartGeld„.

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