Selbstständige Tätigkeit: Notwendige Anmeldungen und Erlaubnisse

Was bedeutet Gewerbefreiheit?

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Das bedeutet: Grundsätzlich darf jeder eine gewerbliche Tätigkeit starten. Die meisten Gründerinnen und Gründer können ihre selbständige Tätigkeit dabei ohne Weiteres beginnen. Du benötigst dafür also keine Erlaubnis oder Zulassung.
Es gibt allerdings ein paar erlaubnispflichtige Gewerbe. Informationen darüber, welche das sind, erhältst du bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) vor Ort. Bei der Handwerkskammer erfährt man auch, ob man das Handwerk mit oder ohne Meisterabschluss ausüben darf. Freiberufler können sich beim Institut für Freie Berufe erkundigen, ob sie eine Zulassung ihrer Kammer benötigen.

Bekanntmachung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

Trotz der genannten Gewerbefreiheit muss jeder Gründer bzw. jede Gründerin die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit bekanntmachen, unabhängig davon, ob diese Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird.
Da die meisten ein Gewerbe ausüben wollen, führt ihr erster Weg daher zum Gewerbeamt vor Ort. Freiberufler müssen zum Finanzamt.
Dazu kommen für Gewerbetreibende und Freiberufler ein paar weitere Behörden und Institutionen, bei denen man sich anmelden muss, wenn man ein Unternehmen gründet (siehe dazu auch unseren Beitrag vom 10.11.2023 „Kammerzugehörigkeit: HWK, IHK oder beides?”).

Wo findest du Unterstützung bzw. mehr Informationen?

Unter dem Strich sind die Formalitäten vor der Existenzgründung „halb so wild“, vor allem dann, wenn du dir dabei helfen lässt. Diese Hilfe findest du z. B. bei den zuständigen IHKn und HWKn, bei Wirtschaftsfördergesellschaften oder ggf. bei den einheitlichen Ansprechpartnern, die beraten und das Anmeldeverfahren zwischen den beteiligten Behörden koordinieren.
Eine Übersicht über mögliche Ansprechpartner in Mecklenburg-Vorpommern findest du unter www.ea-mv.de (Gemeinsame Koordinierungsstelle: Einheitliche Ansprechpartner).
Eine gute Zusammenfassung bzw. Übersicht über notwendige Schritte für die Anmeldung (Ämter, Behörden, Register, gesetzliche Vorschriften) gibt es auch in der vom Bundesministerium für Wirtschaft veröffentlichten Broschüre “GründerZeiten Nr. 24″.

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