Haftung, Gewährleistung, Garantie?

Endlich ist sie da – deine zündende Geschäftsidee! Du willst neues Spielzeug austüfteln, die perfekte Fahrradtasche oder Medizinprodukte entwickeln, einzigartigen Schmuck produzieren oder wertvolle Lebensmittel herstellen, eine regionale Verkaufsplattform online stellen…
Es kann also losgehen!

Was Gründer und Gründerinnen dazu unbedingt wissen sollten

Aber bevor dein Produkt auf den Markt kommt, ist es natürlich wichtig, dass du dich auch mit den rechtlichen Rahmenbedingungen beschäftigst. Dazu gehören – je nach Erzeugnis – speziell zu beachtende Rechtsvorschriften, wie etwa das Lebensmittelrecht, DIN-Normen oder TÜV-Vorgaben.

Genauso wichtig sind jedoch auch allgemeine gesetzliche Bestimmungen z. B. zu Haftung, Garantie oder Gewährleistung. Denn wenn ein Produkt mangelhaft ist oder einen Schaden verursacht, kann das für dein Unternehmen teuer werden!

Welche Haftungsrisiken solltest du im Blick behalten?

Über diese allgemeinen Gesetze zu Haftung, Gewährleistung, Garantie solltest du als Gründer:in Bescheid wissen.

  1. Produkthaftung
    Wer muss unter den gesetzlichen Voraussetzungen für Schäden aufkommen, die durch ein fehlerhaftes Produkt entstehen?
  2. Produzentenhaftung
    Welche Verantwortung trägst du, wenn bei der Entwicklung, Herstellung oder Überwachung eines Produkts Fehler passieren?
  3. Gewährleistung
    Was musst du tun, wenn die von dir verkaufte Ware mangelhaft ist?
  4. Garantie
    Welche zusätzliche Zusage hast du übernommen?

1. Produkthaftung: Wenn dein Produkt einen Schaden verursacht

Stell dir vor, du stellst ein Produkt her und dieses verletzt eine Person oder beschädigt eine andere Sache. Unter bestimmten Voraussetzungen musst du für den entstandenen Schaden aufkommen – auch dann, wenn du selbst keinen Fehler bemerkt hast. Die Produkthaftung verpflichtet Hersteller:innen unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Ersatz bestimmter Schäden, die durch fehlerhafte Produkte entstehen. Ein Verschulden der Hersteller:innen ist dafür nicht erforderlich.
Als Hersteller:in gilt nicht nur, wer ein fertiges Produkt selbst herstellt. Auch Teilprodukte und Grundstoffe können unter das Produkthaftungsgesetz fallen.
Die Haftung lässt sich nicht im Voraus vertraglich ausschließen. Allerdings gelten gesetzliche Voraussetzungen und Ausnahmen.
Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen findest du im Produkthaftungsgesetz.

Hinweis: Für Produkte, die ab dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, gilt ein neues Produkthaftungsrecht, mit dem die EU-Richtlinie 2024/2853 in deutsches Recht umgesetzt wird. Für ältere Produkte sind die gesetzlichen Übergangsvorschriften zu beachten.
Das neue Gesetz muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Zurzeit liegt nur der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vor, der den Inhalt des Gesetzes in der vom Bundesrat angenommenen Fassung enthält. Sobald das Gesetz veröffentlicht wurde, werden wir hier darauf verweisen.

2. Produzentenhaftung: Wenn bei der Herstellung Fehler passieren

Nicht jeder Schaden durch ein fehlerhaftes Produkt fällt ausschließlich unter das Produkthaftungsgesetz. Daneben kommt die sogenannte Produzentenhaftung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 823 BGB) infrage. Dabei geht es beispielsweise um Fehler, die bei der Entwicklung, Herstellung oder Überwachung eines Produkts entstehen.
Typische Beispiele sind:

  • Konstruktionsfehler
    Du hast ein Produkt so entwickelt, dass es bei bestimmungsgemäßer Verwendung gefährlich werden kann.
  • Fabrikationsfehler
    Bei der Herstellung ist ein Fehler passiert, durch den ein einzelnes Produkt unsicher wird.
  • Produktbeobachtungsfehler
    Du erfährst nach dem Verkauf von möglichen Gefahren, reagierst aber nicht angemessen darauf.

Anders als bei der Produkthaftung kommt es bei der Produzentenhaftung grundsätzlich auf ein Verschulden an. Unter bestimmten Voraussetzungen gelten allerdings Beweiserleichterungen.

Weitere Vorschriften, die in diesem Zusammenhang wichtig sind:
Das Produkthaftungsgesetz regelt die grundsätzlich verschuldensunabhängige Haftung für bestimmte Schäden durch fehlerhafte Produkte.
Das Produktsicherheitsgesetz und produktspezifische Vorschriften legen fest, welche Sicherheitsanforderungen du bei der Herstellung und beim Vertrieb deiner Produkte beachten musst.

3. Gewährleistung: Welche Rechte haben deine Käufer:innen?

Verkaufst du Waren an andere Unternehmen oder an Verbraucher:innen, musst du dich mit der gesetzlichen Mängelhaftung beschäftigen. Im Alltag wird dafür häufig der Begriff Gewährleistung verwendet.
Ein Sachmangel liegt beispielsweise vor, wenn eine Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte beziehungsweise gewöhnliche Verwendung eignet.
Ist eine Ware mangelhaft, können Käufer:innen unter den gesetzlichen Voraussetzungen verschiedene Rechte geltend machen.
Dazu gehören:

  • Nacherfüllung
    Deine Käufer:innen können grundsätzlich verlangen, dass du den Mangel beseitigst oder eine mangelfreie Ersatzware lieferst.
  • Rücktritt vom Vertrag
    Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Käufer:innen den Kauf rückgängig machen.
  • Minderung
    Unter bestimmten Voraussetzungen können sie den Kaufpreis herabsetzen.
  • Schadensersatz
    Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, können weitere Schäden ersetzt verlangt werden.

Besonders wichtig: Verkaufst du an Verbraucher:innen, gelten besondere Schutzvorschriften. Du kannst die gesetzlichen Mängelrechte (§§ 434 ff. BGB) deshalb nicht beliebig ausschließen oder verkürzen.

4. Garantie: Was versprichst du zusätzlich?

Vielleicht möchtest du deinen Kund:innen eine Garantie anbieten, um Vertrauen in deine Produkte zu schaffen. Dabei solltest du wissen: Eine Garantie ist eine zusätzliche Zusage, die beispielsweise du als Verkäufer:in oder Hersteller:in geben kannst. Du kannst etwa zusichern, dass ein Produkt während eines bestimmten Zeitraums bestimmte Eigenschaften behält oder funktioniert.
Welche Leistungen die Garantie umfasst, richtet sich nach der Garantieerklärung und den gesetzlichen Vorgaben (§ 443 BGB).

Wichtig: Eine Garantie ersetzt die gesetzlichen Mängelrechte nicht automatisch. Deine Käufer:innen können ihre gesetzlichen Rechte grundsätzlich unabhängig davon geltend machen, ob eine zusätzliche Garantie besteht.

Hinweis

Aufgrund der Fülle der gesetzlichen Regelungen und der daraus resultierenden Anforderungen kann dieser Beitrag nur eine allgemeine Orientierung sein.
Deine zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer kann dir weitere allgemeine Informationen geben.
Mehr Informationen zum Thema findest du auch auf der Seite des Bundesjustizministeriums “Gewährleistung und Garantie“.
Wenn du konkrete rechtliche Fragen zu deinem Produkt, deinen Verträgen oder deiner Haftung hast, solltest du aber eine individuelle Rechtsberatung in Betracht ziehen.

Zwei Tipps zum Schluss

Hast du eine innovative Idee, ein neu entwickeltes Produkt oder Design: Dann solltest du daran denken, die Idee oder das Produkt auch zu schützen. Zu dem Thema empfehlen wir unseren Artikel: „Patentrecht, Markenrecht und Designrecht“.

Und genauso gilt andersherum: Denke daran, dass du bei der Herstellung und Vermarktung deiner Produkte möglicherweise Rechte Dritter beachten musst. Dazu gehören beispielsweise die Patentrechte, Markenrechte, aber auch Urheberrechte und Nutzungsrechte an Bildern, Texten oder anderen geschützten Inhalten.

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