Europäisches Datengesetz Data Act

Das EU-Datengesetz zur Verbesserung des Zugangs von Einzelpersonen und Unternehmen zu Daten auf dem EU-Markt (Data Act) ist nach einer Einführungsphase zum 01.09.2025 endgültig in Kraft getreten.
Im Data Act werden Regeln für die gemeinsame Nutzung von Daten festgelegt, die von vernetzten Produkten oder damit verbundenen Diensten erzeugt werden.

Warum wird das Datengesetz Data Act eingeführt?

Durch das Internet der Dinge gibt es immer größere Datenmengen. Das neue Gesetz fördert die Nutzung dieser Daten und stellt sicher, dass EU-Vorschriften bei deren Austausch, Speicherung und Verarbeitung uneingeschränkt eingehalten werden.
Die neuen Rechtsvorschriften im Data Act legen Regeln für die gemeinsame Nutzung von Daten fest, die von vernetzten Produkten oder damit verbundenen Diensten (z. B. Internet der Dinge, Industriemaschinen) erzeugt werden und ermöglichen den Nutzern Zugang zu den erzeugten Daten.
Er betrifft Unternehmen, Behörden und Verbraucher gleichermaßen und soll ein ausgewogenes Datenökosystem schaffen. Dabei entstehen zahlreiche praktische, rechtliche und technische Herausforderungen, die Unternehmen und Organisationen beachten müssen.

Herausforderungen des Data Act für Unternehmen

Vorweg: Der Data Act gilt auch für kleinste und kleine Unternehmen – allerdings mit Ausnahmen und Erleichterungen. Hauptsächlich bringt es ihnen aber Vorteile.
Dazu unten mehr.

Allgemein sind vom Gesetz betroffen vernetzte Produkte oder Dienste, die in der EU angeboten werden. Erfasst werden dabei Hersteller und Anbieter verbundener Dienste, Nutzer, Dateninhaber, Datenempfänger und Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten. Dazu gehören ebenfalls Softwarelösungen wie Sprachassistenten oder KI-basierte Steuerungssysteme, die Nutzereingaben verarbeiten und mit vernetzten Produkten oder Diensten interagieren.
Auch öffentliche Stellen können unter bestimmten Bedingungen Daten anfordern.

Das ist natürlich mit einigen Herausforderungen verbunden, wie z. B. den nachfolgenden:

Was bedeutet der Data-Act für Kleinst- und Kleinunternehmen?

1. Kleinstunternehmen (<10 Mitarbeiter und ≤2 Mio. € Umsatz)

Die meisten Ausnahmen im Data Act beziehen sich auf die Kleinstunternehmen.

Diese Ausnahmen sollen Kleinstunternehmen entlasten, damit sie nicht durch übermäßigen Regulierungsaufwand behindert werden.

2. Kleinunternehmen (<50 Mitarbeiter, ≤ 10 Mio. € Umsatz)

Auch Kleinunternehmen sollen entlastet werden, allerdings gilt hier Folgendes:
Es gibt keine generelle Ausnahmeregelung!

Kleinunternehmen müssen sich also auf eine gewisse Regulierung einstellen, auch wenn sie nicht in vollem Umfang betroffen sind wie große Unternehmen.

Gut vorbereitet?

Eine aktuelle Umfrage des Bitkom hat ergeben: Nur 1 % der Unternehmen hat die Vorgaben vollständig umgesetzt, weitere 4 % zumindest teilweise. 10 % haben gerade erst mit der Umsetzung begonnen, 30 % haben noch nicht damit angefangen. Und mehr als die Hälfte (52 %) glaubt, dass sie vom Data Act nicht betroffen ist.

„Der Data Act betrifft so gut wie jedes Unternehmen, aber die meisten haben sich damit noch gar nicht ernsthaft befasst“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst.

(Quelle: Pressemitteilung Bitkom)

Ihr solltet also prüfen, ob auch euer Unternehmen von den Vorschriften des Data Act überhaupt bzw. in welchem Umfang betroffen ist.
Unterstützung findet ihr beim Thema sicher bei eurer zuständigen IHK oder HWK als der ersten Anlaufstelle im Land. Gut aufgestellt bei solchen Fragen dürften auch die Digitalen Innovationszentren im MV sein.
Hier könnt ihr auch Informationen zu eventuellen Fördermöglichkeiten erhalten, z. B. zur Digitalisierungsförderung Mittelstand Mecklenburg-Vorpommern.

Gesetzestext Europäisches Datengesetz Data Act

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