Minijobber können Befreiung von der Rentenversicherung widerrufen

Beschäftigst du Minijobber, könnten diese von der Regelung, die Befreiung von der Rentenversicherung zu widerrufen, betroffen sein.

Bisherige Regelung zur Rentenversicherung

Durch Reformen im Jahr 2013 wurde die Rentenversicherungspflicht als Regelfall eingeführt – mit der Möglichkeit, sich davon befreien zu lassen.
Der Gesetzgeber wollte damit:
– mehr Menschen in die gesetzliche Rentenversicherung einbinden
– Altersarmut vorbeugen
– echte Rentenansprüche aus Minijobs ermöglichen.

Damit der Übergang politisch akzeptabler wurde, blieb die Opt-out-Möglichkeit erhalten.
Minijobber können sich also auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
Wer diese Befreiung aber einmal beantragt hatte, konnte diese Entscheidung nicht mehr rückgängig machen – sie galt dauerhaft für dieses Arbeitsverhältnis.
Vorteile:
Durch die Befreiung zahlten Minijobber keine eigenen Rentenbeiträge und bekamen deshalb mehr Netto vom Brutto. Und besonders bei sehr geringen Einkommen kann selbst ein kleiner Abzug spürbar sein.
Nachteile:
Wer sich befreien lässt erwirbt keine vollwertigen Pflichtbeitragszeiten und hat Nachteile bei:
– Wartezeiten für Rentenansprüche
– Erwerbsminderungsrente
– Reha-Leistungen

Neue Regelung ab Juli 2026

Ab Juli 2026 können Minijobber eine einmal erklärte Befreiung widerrufen. Das heißt, sie können sich später doch noch entscheiden, eigene Rentenbeiträge zu zahlen.
Viele hatten sich aus kurzfristigen Gründen befreien lassen (z. B. wegen der geringeren Nettobelastung) und erst später ihre Nachteile bei der späteren Rente festgestellt.
Die Entscheidung, wieder zur Rentenversicherungspflicht zu wechseln, ist dann aber für die gesamte Laufzeit des Arbeitsvertrages gültig und kann nicht wieder geändert werden.

Was du als Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin wissen musst

Du solltest deinen Minijobber/deine Minijobberin über die neue Möglichkeit informieren.

Wollen sie ihre Entscheidung zur Befreiung von der Rentenversicherung widerrufen, muss das von ihnen schriftlich oder elektronisch erklärt werden und von dir dann korrekt zu den Entgeltunterlagen genommen werden.
Der Antrag auf Aufhebung muss an die Minijob-Zentrale weitergeleitet werden. Wenn diese innerhalb eines Monats nicht widerspricht (in der Regel eigentlich nur wegen formaler Fehler), gilt die Aufhebung als wirksam.
Die Aufhebung wirkt ab dem Folgemonat nach der Antragstellung und nur für die Zukunft – eine rückwirkende Änderung ist ausgeschlossen.
Ab diesem folgenden Monat musst du den Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung dann wieder einbehalten und die Meldungen/Weiterleitungen entsprechend anpassen.

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