
Sobald du dein erstes Team aufbaust, werden Arbeitsverträge zu einem wichtigen Bestandteil deines Gründungsalltags. Sie schaffen Klarheit über die Zusammenarbeit und halten die wesentlichen Vereinbarungen zwischen dir und deinen Beschäftigten fest.
Gerade in der Gründungsphase können passende Vertragsvorlagen eine wertvolle Orientierung bieten.
Egal, ob du gerade erst mit dem Gedanken an die Gründung spielst, bereits auf dem Weg zum eigenen Unternehmen bist oder bereits gegründet hast, unsere Vorlagen bieten eine solide Grundlage für deine Arbeitsverträge.
Sie sollen dir als Formulierungshilfen dienen, müssen aber deinen individuellen Erfordernissen angepasst werden. Denn die bloße Übernahme von Vertragsmustern ist in der Regel nicht geeignet, deinen konkreten rechtlichen Gegebenheiten gerecht zu werden.
Wenn du unsicher bist oder besondere Vereinbarungen treffen möchtest, solltest du dich rechtlich beraten lassen.
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Arbeitsverträgen ohne Diskriminierungsabsicht die männliche Form verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten natürlich gleichermaßen für alle Geschlechter.
Arbeitsvertrag – unbefristet
Dieses Muster eignet sich für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und zeigt den eigentlich „typischen“ Arbeitsvertrag. Er enthält Regelungen zu den wesentlichen Bedingungen der Beschäftigung, unter anderem zu Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Arbeitsvertrag – befristet mit Sachgrund
Mit diesem Muster kannst du ein Arbeitsverhältnis befristet mit einem gesetzlich zulässigen Sachgrund vereinbaren. Der konkrete Befristungsgrund, beispielsweise eine Vertretung oder ein vorübergehender Arbeitskräftebedarf, muss im Vertrag angegeben und tatsächlich gegeben sein. Diese Sachgrundbefristung kann auch mehrmals erfolgen, solange es einen nachweisbaren Sachgrund gibt.
Arbeitsvertrag – befristet ohne Sachgrund
Dieses Muster eignet sich für die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses. Eine solche Befristung ist grundsätzlich bis zu zwei Jahre möglich. Dabei müssen insbesondere die gesetzlichen Voraussetzungen und die Anforderungen an die wirksame Befristungsvereinbarung beachtet werden. Innerhalb dieser zwei Jahre darf die Befristung höchstens dreimal verlängert werden.
Es gibt allerdings Ausnahmen für dich als Existenzgründer:in: Für neu gegründete Unternehmen (§ 14 Abs. 2a TzBfG) und für Arbeitnehmer:innen, die bei Beginn der Beschäftigung das 52. Lebensjahr vollendet haben (§ 14 Abs. 3 TzBfG), gelten andere Regeln.
Arbeitsvertrag – geringfügige Beschäftigung
Dieses Muster ist für die Beschäftigung von Arbeitnehmern im Rahmen eines Minijobs gedacht. Es berücksichtigt die besonderen Regelungen für geringfügige Beschäftigungen, insbesondere zu Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Sozialversicherung. Die jeweils geltende Geringfügigkeitsgrenze und der Mindestlohn sind zu beachten.
Arbeitsvertrag – Teilzeit
Mit diesem Muster kannst du ein Arbeitsverhältnis in Teilzeit vereinbaren. Der Vertrag regelt unter anderem Arbeitszeit, Vergütung, Urlaubsansprüchen und weitere wesentliche Arbeitsbedingungen. Die vereinbarten Arbeitszeiten sollten den tatsächlichen betrieblichen und persönlichen Gegebenheiten entsprechen.
Arbeitsvertrag – kurzfristige Beschäftigung
Der Arbeitsvertrag eignet sich für eine von vornherein zeitlich begrenzte Beschäftigung, die die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung erfüllt. Er regelt unter anderem Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Befristung und Kündigung. Zusätzlich enthält er Hinweise zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung und zu weiteren Beschäftigungen (Berufsmäßigkeit!).
Wichtige Ergänzungen
- Datenschutz
Ein Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin muss neben dem Arbeitsvertrag Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO (S. 40/41) erhalten, denn er bzw. sie muss über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten informiert werden. Darauf solltest du im Vertrag hinweisen.
Hier findest du ein Muster für Datenschutzhinweise für deine Beschäftigten. Auch das muss natürlich individuell angepasst werden. - Urlaub
Urlaub verfällt nicht automatisch, nur weil das Kalenderjahr endet oder andere Fristen (z. B. bei Langzeiterkrankung) abgelaufen sind. Arbeitgeber:innen müssen Arbeitnehmer:innen grundsätzlich zuvor konkret auffordern, den Urlaub zu nehmen und über den drohenden Verfall informieren. Eine Ausnahme bildet übergesetzlicher Urlaub, der freiwillig gewährt wird. Hier kannst du entsprechende Regelungen in den Arbeitsvertrag aufnehmen, musst aber auf die strikte Trennung von gesetzlichem und übergesetzlichen Urlaub achten. - Vertragsstrafen
Vertragsstrafenklauseln (z. B. wegen Verschwiegenheitspflichten) in Arbeitsverträgen unterliegen einer strengen Kontrolle. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) verlangt insbesondere, dass das Verhalten, das die Vertragsstrafe auslöst, präzise und transparent beschrieben wird und die Höhe eindeutig bestimmt ist. Eine pauschale Strafandrohung reicht nicht.
Da die Verschwiegenheits- und Geheimhaltungspflichten auch ohne formulierte Vertragsstrafe bestehen, sollte die Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag gar nicht erst auftauchen. In der Regel wird sie bei Streitigkeiten als zu pauschal abgelehnt oder der konkrete Fall ist einfach nicht beschrieben.
Verletzt ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin die Pflichten schuldhaft und entsteht dadurch ein Schaden, bestehen unter den gesetzlichen Voraussetzungen sowieso Schadensersatzansprüche. Dafür musst aber du insbesondere den Pflichtverstoß, das Verschulden und den entstandenen Schaden darlegen und grundsätzlich nachweisen.

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