Verlinken ist keine Urheberrechtsverletzung – in der Regel

Jeder nutzt sie: Verlinkungen. Sie helfen, Informationen effizienter zu gestalten oder Inhalte miteinander zu verknüpfen.

Zuletzt aktualisiert: 15.10.2025
Symbolbild für Verlinken: Blick auf einen Laptop mit der Grafik eines Laptops, dem Text "Open LInk" und einem Pfeil

Jeder Klick auf einen Link führt zu einer neuen Quelle, einem Artikel, einem Video oder einer Grafik. Doch immer wieder stellt sich die Frage: Ist das Verlinken auf fremde Inhalte eine Urheberrechtsverletzung?
Die Antwort lautet in der Regel: Nein – Verlinken ist grundsätzlich erlaubt. Aber wie so oft im Recht gilt auch hier: Es kommt auf die Umstände an.

Die rechtliche Grundlage

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass das reine Verlinken auf frei zugängliche Inhalte im Internet keine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechts darstellt. Das bedeutet: Wer auf eine Seite verweist, auf der ein Werk mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht wurde, begeht keine Urheberrechtsverletzung.
Problematisch wird es erst, wenn der Link auf Inhalte führt, die ohne Erlaubnis des Urhebers online gestellt wurden. Hier kann das Setzen eines Links unter bestimmten Voraussetzungen eine Haftung nach sich ziehen – insbesondere dann, wenn die verlinkende Person von der Rechtswidrigkeit wusste oder hätte wissen müssen.

Sorgfaltspflicht beim Verlinken

Bei kommerziellen Akteuren wie Unternehmen erwartet die Rechtsprechung eine gewisse Sorgfaltspflicht.
Das bedeutet: Bevor ein Link gesetzt wird, solltest du prüfen, ob der verlinkte Inhalt offensichtlich rechtswidrig ist.
Du kannst nie zu 100 % wissen, ob ein Inhalt rechtmäßig veröffentlicht wurde oder eben auch nicht – aber man kann eine vernünftige Einschätzung treffen.

Nachfolgend mal ein paar Anhaltspunkte zur Seriosität der Quelle:

  • Offizielle Websites, etwa von Medienhäusern, Behörden, Universitäten oder bekannten Plattformen, gelten in der Regel als vertrauenswürdig.
  • Dubiose oder anonyme Seiten, auf denen keine Impressumsangaben, keine Kontaktinformationen oder keine rechtlichen Hinweise zu finden sind, sind ein Warnsignal.
    Ein seriöser Anbieter nennt in der Regel zudem:
    • den Namen oder die Firma des Verantwortlichen,
    • rechtliche Hinweise (z. B. „© 2025 Musterverlag GmbH“),
    • eventuell Lizenzinformationen oder Quellenangaben.
  • Ein Video oder Bild, das du auf Plattformen wie YouTube, TikTok, Instagram oder Flickr gefunden hast, passt gut zu dem Beitrag, den du gerade auf deiner Internetseite oder in den Sozialen Medien veröffentlichen willst?
    Oft kannst du sehen, wer den Inhalt hochgeladen hat:
    Offizielle Accounts von Künstler:innen, Verlagen oder Agenturen → unbedenklich.
    Accounts mit zufälligen Namen, kaum Followern und fremden Inhalten → potenziell riskant.
    Wenn du nicht sicher ist, ob die Uploader auch die Rechteinhaber sind, solltest du lieber nicht direkt auf den Inhalt verlinken. Wenn dir der Inhalt wichtig ist, kannst du eventuell auch aktiv nachfragen.

Sonderform: Einbettungen und Framing

Neben klassischen Hyperlinks gibt es auch Formen beim Verlinken, bei denen fremde Inhalte direkt in die eigene Seite eingebettet werden – etwa durch sogenannte „Frames“ oder „Embeds“. Hierbei wird das fremde Werk visuell auf der eigenen Website dargestellt, obwohl es technisch weiterhin auf dem Server des ursprünglichen Anbieters liegt.
Der EuGH hat auch hierzu entschieden, dass Framing zulässig ist, solange der eingebettete Inhalt frei und rechtmäßig im Internet zugänglich ist. Wird jedoch ein technischer Schutz (wie eine Zugriffsbeschränkung) umgangen oder auf illegal hochgeladene Inhalte verlinkt, kann dies eine Urheberrechtsverletzung darstellen.

Welche Folgen kann ein rechtswidriges Verlinken haben?

Die häufigste Folge ist eine urheberrechtliche Abmahnung.
Der Rechteinhaber kann eine Unterlassungserklärung verlangen – also die Verpflichtung, den Link zu entfernen und zukünftig keine ähnlichen Verstöße zu begehen.
Wird diese Verpflichtung ignoriert, kann eine gerichtliche Verfügung folgen, oft verbunden mit einem Ordnungsgeld.
Zusätzlich wird meist eine Kostenforderung gestellt (z. B. für Anwaltsgebühren), die sich schnell im dreistelligen oder vierstelligen Bereich bewegen kann.
Besonders für Unternehmen, Agenturen oder Blogger:innen mit Werbeabsicht kann das teuer werden.

Wenn durch das Verlinken ein messbarer Schaden entsteht, können Urheber oder Rechteinhaber Schadensersatz fordern. Das gilt etwa, wenn ein Link auf illegale Downloads führt und dadurch Einnahmen entgehen oder Werke massenhaft unrechtmäßig verbreitet werden.
Hier kann der Schadensersatz nach dem sogenannten Lizenzanalogie-Prinzip berechnet werden – also so, als hätte der Rechteinhaber eine reguläre Lizenz verkauft.

In extremen Fällen – etwa wenn jemand bewusst auf offensichtlich illegale Inhalte verweist (z. B. kinderpornografisches Material, Raubkopien, Volksverhetzung) – kann das auch strafrechtlich relevant sein. Das betrifft vor allem den Fall, dass durch den Link eine Beihilfe zur Verbreitung solcher Inhalte vorliegt.

Auch wenn es keine gerichtlichen Konsequenzen gibt, kann das Verlinken auf rechtswidrige oder unseriöse Inhalte dem eigenen Ruf schaden. Unternehmen riskieren z. B. Vertrauensverlust bei Kund:innen oder Leser:innen.

Fazit: Verantwortungsbewusst verlinken

Das Verlinken ist in den allermeisten Fällen völlig unproblematisch.
Wenn du auf rechtmäßig veröffentlichte Inhalte verweist, verletzt du keine Urheberrechte.
Dennoch ist es ratsam, sich der eigenen Verantwortung bewusst zu sein: Ein kurzer Blick auf die Quelle kann rechtliche Risiken vermeiden.
Denn sobald offensichtlich rechtswidrige Inhalte verlinkt werden oder die Quelle fragwürdig erscheint, kann der vermeintlich harmlose Klick rechtliche Folgen haben.

Zusammengefasst gilt also: Verlinken ist keine Urheberrechtsverletzung – in der Regel. Doch wer sicher gehen will, sollte wissen, wohin der Link führt.