Grundlage für die Erhöhung des Mindestlohns ist das Mindestlohngesetz sowie das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (das ist aber nicht mehr in allen Aspekten automatisch oder uneingeschränkt gültig, z. B. Höhe des Mindestlohns u. ä.).
Laut der Bekanntmachung über den Entwurf einer Fünften Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (MiLoV5) soll der Mindestlohn ab dem 01.01.2026 wie folgt festgesetzt werden:
- zum 1. Januar 2026 Erhöhung auf 13,90 € brutto je Zeitstunde
- zum 1. Januar 2027 Erhöhung auf 14,60 € brutto je Zeitstunde.
Für wen gilt der allgemeine Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 18 Jahren.
Für wen gilt der allgemeine Mindestlohn nicht?
Keine Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes sind:
- Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz
- ehrenamtlich tätige Personen
- Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung
- Heimarbeiterinnen oder Heimarbeiter nach dem Heimarbeitsgesetz
- Selbstständige
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- unter bestimmten Voraussetzungen Personen, die ein freiwilliges Praktikum bis zu drei Monaten absolvieren (Bedingungen siehe hier)
- Langzeitarbeitslose innerhalb der ersten sechs Monate nach Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt
Wichtig: Auswirkungen des Mindestlohns auf Arbeitsverträge beachten!
Wie immer hat die Erhöhung des Mindestlohns eventuell Auswirkungen auf bestehende Arbeitsverträge.
Bei Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung musst du auf Folgendes achten, wenn du Mindestlohn zahlst.
- Einfach: Bei der Abrechnung nach Stunden erhöht sich der Arbeitslohn/Stunde.
- Zahlst du aber ein monatliches Festgehalt und rechnest nicht nach Arbeitsstunden ab, gilt für die Berechnung eines typischen monatlichen Mindestlohns:
Bei Vollzeit wird meist mit 40 Stunden pro Woche gerechnet.
Ein Monat hat im Durchschnitt 4,33 Wochen (52 Wochen ÷ 12 Monate).
Rechenweg ist also: 13,90 €/Stunde × 40 Stunden/Woche × 4,33 Wochen/Monat = 2.409,00 €
Wir empfehlen dir, den Mindestlohn-Rechner auf den Seiten des BMAS zu nutzen. Dort kannst du unkompliziert zum einen berechnen, wie hoch der Mindestlohn bei einer bestimmten Stundenzahl ist. Und andersherum, ob der Lohn, den du jetzt zahlst, den Mindestlohnanforderungen entspricht.
Mit dem Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auch die Entgeltgrenze für Minijobs von 556 auf aufgerundet 603 Euro im Monat (2027: 633 €).
Hintergrund ist, dass die Verdienstgrenze für Minijobs an den Mindestlohn gekoppelt wird. Die Verdienstgrenze für Minijobs steigt also automatisch mit jeder Erhöhung des Mindestlohn, um die monatliche Höchstarbeitszeit von 43 Stunden dauerhaft zu erhalten.
Das bedeutet für dich, dass die entsprechenden Verträge in der Lohnhöhe angepasst werden. Zudem muss auch das Abrechnungssystem entsprechend umgestellt werden.
Die Regeln für Midijobs - speziell die Einkommensgrenzen - müssen vom Gesetzgeber angepasst werden, das passiert nicht automatisch. Man kann aber davon ausgehen, dass diese Anpassungen rechtzeitig vorgenommen werden. Ansonsten könnte ein bisheriger Midi-Jobber (bei einem Verdienst unter 602 €) zum Mini-Jobber werden. Und das hätte natürlich sozialversicherungsrechtliche Folgen.
Mehr zum Thema Mini- und Midijob findest du in unserem Artikel: "Wenn du Minijobber:innen beschäftigen willst".
Was passiert, wenn du gegen das Mindestlohn-Gesetz verstößt?
Das kann folgende Konsequenzen haben:
- Nachzahlungspflicht: Unternehmen müssen den fehlenden Betrag nachzahlen, um die Mindestlohnvorgabe zu erfüllen.
- Strafen und Bußgelder: Eine Verletzung des Mindestlohns kann für die Unternehmen mit Bußgeldern geahndet werden.
- Anspruch der Arbeitnehmer:innen: Sie haben das Recht, den ausstehenden Betrag einzufordern und ggf. gerichtlich durchzusetzen.
Tipps und Hinweise
Weitere Hinweise und Tipps findest du z. B. hier:
- Merkblatt des BMAS: „Der Mindestlohn-Merkblatt für Arbeitgeber“
- Broschüre des BMAS: “Der Mindestlohn – Fragen und Antworten" (im Moment noch mit den "alten" Zahlen, aber ansonsten inhaltlich aktuell)
- FAQ der Bundesregierung zum Thema.