
Wer Waren oder Dienstleistungen über einen Online-Shop verkauft, muss Verbraucher:innen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht einräumen.
Dabei gelten bestimmte Informationspflichten und Fristen. Seit dem 19. Juni 2026 müssen Onlinehändler außerdem eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen.
Wir erklären, worauf du achten musst und welche Ausnahmen es gibt.
Wann gilt das Widerrufsrecht?
Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt grundsätzlich bei sogenannten Fernabsatzverträgen zwischen Unternehmen und Verbraucher:in. Dazu gehören Verträge, die beispielsweise über einen Online-Shop, per E-Mail oder telefonisch abgeschlossen werden. Verbraucher:innen können einen solchen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Sie müssen also nicht erklären, warum sie eine Bestellung rückgängig machen möchten.
Wichtig: Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt grundsätzlich nur für Geschäfte zwischen Unternehmen und Privatpersonen (B2C). Bei Verträgen zwischen Unternehmen (B2B) besteht es nicht automatisch. Hier müsste zwischen den Unternehmen eine individuelle Absprache erfolgen, wenn es eine Widerrufsvereinbarung geben soll.
Auch beim Kauf in einem Ladengeschäft gibt es kein allgemeines gesetzliches Rückgaberecht. Händler:innen können allerdings freiwillig weitergehende Rückgabemöglichkeiten anbieten.
Wie lange läuft die Widerrufsfrist?
Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage.
Wann sie beginnt, hängt von der Art des Vertrags ab:
- Waren: Die Frist beginnt, sobald Verbraucher oder eine von ihnen benannte Person die Ware erhalten haben. Bei einer Bestellung mit mehreren Waren, die getrennt geliefert werden, beginnt sie erst mit Erhalt der letzten Ware.
- Dienstleistungen: Die Frist beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss.
- Digitale Inhalte: Auch hier beginnt die Frist grundsätzlich mit Vertragsschluss.
Hast du deine Kund:innen nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert, kann sich die Widerrufsfrist um bis zu zwölf Monate verlängern. Werden die Informationen innerhalb dieses Zeitraums nachgeholt, beginnt ab diesem Zeitpunkt eine neue 14-tägige Widerrufsfrist.
Welche Ausnahmen gibt es?
Nicht bei jedem Onlinegeschäft besteht ein Widerrufsrecht. Verschiedene Ausnahmen sind in § 312g Abs. 2 BGB benannt.
Dazu gehören insbesondere:
- Maßanfertigungen
Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. - Verderbliche Waren
Produkte, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde. - Versiegelte Hygieneartikel
Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn Verbraucher ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt haben. - Versiegelte Ton- und Videoaufnahmen sowie Computersoftware
Wenn Verbraucher die Versiegelung nach der Lieferung entfernt haben. - Freizeitveranstaltungen
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag einen bestimmten Termin oder Zeitraum vorsieht, beispielsweise Konzerttickets. - Beherbergung und Beförderung
Bestimmte Verträge über Unterbringung, Mietwagen, Beförderung oder Verpflegung, wenn ein konkreter Termin oder Zeitraum vereinbart wurde. - Zeitungen und Zeitschriften
Einzelne Lieferungen, nicht jedoch Zeitschriftenabonnements. - Bei digitalen Inhalten wie E-Books, Musik oder Software
Wenn Verbraucher:innen ausdrücklich zustimmen, dass das Unternehmen vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt und auf ihr Widerrufsrecht verzichten.
Was musst du besonders beachten ?
Wenn du einen Online-Shop betreibst, musst du nach § 312d BGB in Verbindung mit Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB Verbraucher und Verbraucherinnen vor Vertragsabschluss eindeutig und rechtzeitig vor Abschluss des Kaufvertrags über ihr Widerrufsrecht informieren.
Dazu gehören insbesondere:
- eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung mit Angaben zur Widerrufsfrist und deren Beginn, zur Ausübung des Widerrufsrechts und zu den Rücksendekosten
Die Widerrufsbelehrung muss vor dem Absenden der Bestellung zugänglich sein. Ein gut sichtbarer Link im Bestellprozess kann dafür grundsätzlich ausreichen. Sie sollte außerdem in der Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, beispielsweise per E-Mail, übermittelt werden. - die Bereitstellung des gesetzlichen Muster-Widerrufsformulars.
Neu seit Juni 2026: Der Widerrufsbutton
Seit dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen für bestimmte online abgeschlossene Verträge eine elektronische Widerrufsfunktion anbieten. Grundlage ist § 356a BGB, der im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2673 eingeführt wurde.
Betroffen sind Fernabsatzverträge, die über eine Online-Benutzeroberfläche abgeschlossen werden und für die ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht (Ausnahmen siehe oben).
Der Widerrufsbutton muss:
- gut lesbar mit „Vertrag widerrufen“ oder einer gleichwertigen eindeutigen Formulierung beschriftet sein,
- gut sichtbar und leicht zugänglich platziert werden,
- während der Widerrufsfrist ständig verfügbar sein.
Über die Funktion müssen Verbraucher:innen ihren Widerruf erklären und die erforderlichen Angaben zum Vertrag übermitteln können. Anschließend müssen sie den Widerruf noch einmal ausdrücklich bestätigen können. Das Unternehmen muss den Eingang unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. E-Mail) bestätigen.
Was passiert nach einem Widerruf?
Nach einem wirksamen Widerruf müssen beide Seiten die erhaltenen Leistungen zurückgewähren.
Für dich bedeutet das:
- Du musst bereits erhaltene Zahlungen einschließlich der Kosten der günstigsten angebotenen Standardlieferung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Widerrufs erstatten.
- Verbraucher:innen müssen die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erklärung des Widerrufs zurücksenden.
Du darfst die Rückzahlung bei Warenkäufen grundsätzlich so lange verweigern, bis du die Ware zurückerhalten hast oder der Verbraucher/die Verbraucherin den Nachweis über die Rücksendung erbracht hat. - Die unmittelbaren Rücksendekosten tragen Verbraucher:innen, wenn das Unternehmen sie darüber ordnungsgemäß informiert hat.
- Haben Verbraucher:innen die Ware über eine normale Prüfung hinaus benutzt und dadurch eine Wertminderung verursacht, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Wertersatz verlangen.
Fazit
Prüfe deinen Online-Shop nicht nur auf eine korrekte Widerrufsbelehrung, sondern auch auf die seit Juni 2026 vorgeschriebene elektronische Widerrufsfunktion.
Achte außerdem darauf, dass deine Bestellbestätigungen alle erforderlichen Informationen enthalten.
So vermeidest du unnötige rechtliche Risiken und sorgst für transparente Bedingungen beim Onlineverkauf.






