Virtuelle Währungen und Token im Allgemeinen gewinnen immer mehr an Bedeutung im wirtschaftlichen Leben vieler Unternehmen. Fragen gibt es immer wieder zur Ertragsbesteuerung dieser Währungen.
Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein BMF-Schreiben erstellt, das den Praktikern in Verwaltung und Wirtschaft sowie dem einzelnen Steuerpflichtigen einen rechtssicheren und einfach anwendbaren Leitfaden zur ertragssteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und sonstigen Token an die Hand gibt.
Damit liegt erstmals eine bundesweit einheitliche Verwaltungsanweisung zum Thema vor.
Virtuelle Währungen im Sinne dieses Schreibens sind digital dargestellte Werteinheiten, die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden und damit nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzen, aber von natürlichen oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert werden und auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden können.
„Token“ ist ein Oberbegriff für digitale Einheiten, denen bestimmte Ansprüche oder Rechte zugeordnet sind, deren Funktionen variieren.
Das BMF-Schreiben behandelt verschiedene Krypto-Sachverhalte, die umfassend technisch erläutert und ertragssteuerrechtlich eingeordnet werden. Neben dem An- und Verkauf etwa von Bitcoin oder Ether betrifft dies insbesondere die Blockerstellung (bei Bitcoin Mining genannt). Daneben beschäftigt sich das BMF-Schreiben mit Staking, Lending, Hard Forks, Airdrops, den ertragssteuerrechtlichen Besonderheiten von Utility und Security Token sowie Token als Arbeitnehmereinkünfte.
Zum BMF-Schreiben kommt man hier:
Einzelfragen zur ertragssteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token
Quelle: Bundesministerium für Finanzen (BMF)
2023-12-05