Der 2. Versuch: So gelingt der Neustart

Nicht alles gelingt im ersten Anlauf – auch eine Existenzgründung kann scheitern. Ein zweiter Versuch ist sicher nicht einfach, ein Neustart führt aber oft zum Erfolg.

Zuletzt aktualisiert: 23.08.2024

Denn schließlich hast du schon einmal eine Gründung geschafft und auch, wenn die Gründung nicht erfolgreich war - es kommen so viele, oft äußere Faktoren zusammen - hast du doch Erfahrungen gesammelt und wirst mache Situation heute anders bewerten und besser meistern als früher!

Damit der Start der zweiten Existenzgründung gelingt, hier noch ein paar Tipps für dich!

Allgemeine Empfehlungen für den Neustart

  • Nimm dir Zeit!
    Vielleicht hast du lange und vielleicht verzweifelt versucht, dein erstes Unternehmen zu retten und bist dabei auch über die Grenzen deiner körperlichen und seelischen Belastbarkeit gegangen.
    Deshalb nimm dir Zeit, wieder zur Ruhe und zu Kräften zu kommen und Abstand zu gewinnen.
    Vor allem, konzentriere dich nicht auf das „Scheitern“, sondern sieh deine neue Lebenssituation auch als Chance für einen Neubeginn.
  • Befreie dich von Altlasten!
    Reguliere deine Altverbindlichkeiten vor dem Neustart. Bevor du einen unternehmerischen Neuanfang versuchst, musst du auf jeden Fall eine außergerichtliche oder gerichtliche Vereinbarung zur Schuldenregulierung mit allen Gläubigern geschlossen haben. Denn mit offenen Schulden wirst du es schwer haben, Geldquellen für das neue Geschäft zu finden bzw. Vertrauen aufzubauen.
  • Plane sorgfältig!
    Ein Restart ist ein schwieriges Unterfangen und hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn er gut geplant ist. Überstürze nichts. Gerade beim Restart gilt: „Wenn du es eilig hast, geh’ langsam!“
  • Existenzsicherung
    Melde dich spätestens nach Einstellung deinerx Selbständigkeit bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend und kläre ab, ob du noch Versicherungsansprüche auf Leistungen der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitslosengeld I) haben.
    Vielleicht hast du ja auch trotz deiner Selbstständigkeit in die freiwillige Arbeitslosenversicherung eingezahlt und bist dadurch zumindest erst einmal grundlegend abgesichert.
    Ansonsten haben bedürftige (ehemalige) Selbständige Anspruch auf das Arbeitslosengeld II (ALG II).

Konkret

  • Ursachenanalyse
    Aus Fehlern und Misserfolgen kann man lernen. Die Analyse der Ursachen für das Scheitern sollte deshalb am Beginn deiner Planung für eine erneute Selbständigkeit stehen.
    Planungs- und Managementfehler gehören zu den häufigsten Pleiteursachen.
    Frage dich selbstkritisch, ob du deine unternehmerische Kompetenz verbessern kannst. Viele Selbständige sind zwar „Meister ihres Faches“, haben aber in kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Dingen zu große Defizite.
    Nutze die Zeit vor dem Neustart, um dich z. B. in betriebswirtschaftlichen Fragen fortzubilden.
  • Regulierung der Altverbindlichkeiten
    Unter der Voraussetzung, dass du nicht gesetzlich zur Stellung eines Insolvenzantrags verpflichtet bist, steht dir zur Schuldenregulierung entweder der gerichtliche Weg (Eigenantrag zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens verbunden mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung und ggf. Insolvenzkostenstundung) oder der außergerichtliche Weg über eine Einigung mit deinen Gläubigern zur Verfügung.
    Nutze die Beratungsangebote der Insolvenz- und Schuldnerberatungsstellen in deiner Region.
    Das Insolvenzrecht ermöglicht eine Entschuldung in absehbarer Zeit. Auch bei einer hohen Verschuldung gibt es hierdurch eine realistische Aussicht auf einen schuldenfreien Neustart.
    Hinweis: Es wäre grundsätzlich möglich, eine selbständige Tätigkeit im eröffneten Insolvenzverfahren fortzuführen oder auch neu aufzunehmen. Die Einschätzung, ob und unter welchen Voraussetzungen dies tatsächlich möglich und sinnvoll ist, ist jedoch eine juristisch höchst komplexe Frage und kann letztendlich nur Einzelfall bezogen beantwortet werden.
  • Konkrete Vorbereitung des Neustarts
    Nutze bei der Vorbereitung des Restarts die kostenfreien Angebote zur Gründungsberatung bei Kammern und Wirtschaftsförderungen in deiner Region.
    Kläre ab, ob du alle notwendigen gewerberechtlichen Voraussetzungen zum Restart erfüllen kannst. Es gibt z. B. Tätigkeitskategorien, die zur Gewerbeanmeldung eine Erlaubnis erfordern und bei denen die finanzielle Leistungsfähigkeit des Gründers bzw. der Gründerin mittels einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts überprüft wird.
    Plane sorgfältig die Dauer und die Kosten der Markteinführung beim Restart, denn in vielen Fällen werden Anlaufzeit und Anlaufkosten unterschätzt, bis sich das neue Unternehmen am Markt etabliert.
    Die Gewährung von neuen Kreditmitteln und Bürgschaften ist für Restarter:innen grundsätzlich möglich. Aber: So lange noch Altverbindlichkeiten bestehen bzw. die Restschuldbefreiung noch nicht erteilt wurde, musst du davon ausgehen, dass du grundsätzlich „nicht kreditwürdig“ bist.
    Lass dich beraten, ob du beim Restart (erneut) Zuschussmöglichkeiten zur Absicherung deiner Lebenshaltungskosten in Anspruch nehmen kannst.

Wichtig ist aber vor allem:
Wenn du motiviert bist und den festen Willen hast, solltest du dich von deinem Weg nicht abbringen lassen!
Also viel Erfolg beim Neustart!

Quelle u. a.: Existenzgründerportal des BMKW