Neu ab 01.11.2024: ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge

Ab dem 1. November 2024 steht Gründerinnen und Gründern sowie Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolgern ein neues attraktives Förderangebot zur Verfügung.

Zuletzt aktualisiert: 30.10.2024

In einer neuartigen Kooperation führen die KfW, die Deutschen Bürgschaftsbanken, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium der Finanzen den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ein. Jetzt haben die KfW und die Deutschen Bürgschaftsbanken einen Kooperationsvertrag für das neue Förderangebot beschlossen.

Worum geht es beim ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge?

Das neue Förderangebot setzt einen wichtigen Impuls für die Gründungs- und Nachfolgefinanzierung. Das Angebot erleichtert Gründerinnen und Gründern sowie Unternehmensnachfolgerinnen und Unternehmensnachfolgern den Zugang zu Finanzierungsmitteln und bietet maximale Sicherheit für die beteiligten Hausbanken.
Das Besondere: Die Hausbanken werden durch eine 100 %ige Garantie der jeweiligen Bürgschaftsbank vollständig vom Kreditausfallrisiko entlastet. Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gewähren hierfür eine 80%ige Rückgarantie des Bundes. Die KfW refinanziert die Hausbanken. Dafür stellt sie die Darlehensbeträge zu verbilligten Zinssätzen aus Mitteln des Sondervermögens des European Recovery Program (ERP) zur Verfügung. Die Hausbanken müssen folglich keine eigenen Refinanzierungsquellen nutzen – und ihre Kundinnen und Kunden profitieren von attraktiven Konditionen.

Katharina Herrmann, für das Inländische Fördergeschäft zuständige Vorständin der KfW: „Unternehmerinnen und Unternehmer sind das Fundament der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes. Ideenreichtum und Mut von Gründerinnen und Gründern sind entscheidende Triebkräfte für Wirtschaftswachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Unternehmensnachfolgen spielen eine Schlüsselrolle für die Stabilität des Mittelstands. Als Förderbank ist es unsere Aufgabe, den Unternehmergeist und die Zukunftsfähigkeit der deutschen Unternehmenslandschaft zu stärken. Genau hier setzt das neue Förderprogramm an: Es erleichtert den Zugang zu Finanzmitteln und schafft damit die Grundlage für Gründungen und erfolgreiche Unternehmensübergaben.“

Die wichtigsten Programmeckpunkte

Mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge werden Investitionen, Unternehmensübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen gefördert.
Finanziert werden bis zu 35 % eines Vorhabens mit einer maximalen Kreditsumme von 500.000 Euro.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen keine Sicherheiten stellen.
Aufgrund der Mittel aus dem ERP-Sondervermögen und der Übernahme des Kreditausfallrisikos durch die Bürgschaftsbanken und den Bund profitieren sie von besonders günstigen Zinsen.
Darüber hinaus ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen sowie Absicherungsinstrumenten der Bürgschaftsbanken möglich.
Für die Förderung stehen zwei Laufzeitvarianten zur Verfügung.

Einfache Antragstellung und klare Zuständigkeiten

Die Beantragung des ERP-Förderkredits ist einfach und transparent.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller beantragen den Kredit für das Vorhaben zunächst bei ihrer Hausbank.
Die Hausbank stellt über die zentrale Homepage kapital.ermoeglicher.de den Antrag auf Garantieübernahme bei der zuständigen Bürgschaftsbank.
Nach Übernahme der Garantie beantragt die Hausbank den Refinanzierungskredit bei der KfW, die den Antrag vollautomatisiert prüft und zusagt. 

Quelle: KfW

Tipp

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