
Die KfW stärkt den marktbasierten Ausbau erneuerbarer Energien mit einem neuen Förderangebot.
Ab sofort ergänzt das Programm „Erneuerbare Energien Plus“ mit einem weiteren günstigen Förderkredit die bestehende Produktfamilie in diesem Bereich.
Wer wird gefördert?
Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien – Plus fördert die KfW ab dem 18. Juni 2026 über einen Finanzierungspartner:
- in- und ausländische Unternehmen jeder Größe innerhalb der Europäischen Union sowie Norwegen und dem Vereinigten Königreich
- in Deutschland tätige Freiberufler
Was wird gefördert?
Mit dem Angebot finanziert die KfW Unternehmensinvestitionen in Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus regenerativen Energiequellen sowie in Energiespeicher.
Sowohl Investitionen in die Errichtung und den Erwerb förderfähiger Anlagen sowie Modernisierungen bestehender bzw. gebrauchter Anlagen sind förderfähig.
Pro Vorhaben steht ein Kredithöchstbetrag von bis zu 150 Millionen Euro zur Verfügung. Es gibt keinen Mindestbetrag. Die KfW finanziert über den Kredit bis zu 100 % der Investitionskosten.
Wie wird gefördert?
Die Förderung ist an keinen Mindestkreditbetrag gebunden und kann in Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden.
Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Betrags. Der Betrag ist in einer Summe oder in Teilen abrufbar.
Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage, für noch nicht ausgezahlte Beträge um maximal 24 Monate verlängert.
Für den noch nicht abgerufenen Betrag wird beginnend ab 2 Bankarbeitstagen und 6 Monaten nach dem Zusagedatum eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat berechnet.
Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre. Folgende Laufzeitvarianten gibt es:
- bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- bis zu 7 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre.
Wichtige Hinweise
- Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm über Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen). Die Unternehmen stellen ihren Antrag bei einem Finanzierungspartner ihrer Wahl vor Beginn des Vorhabens.
- Grundsätzlich ist die Kombination einer Förderung aus diesem Programm mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) im Rahmen der zulässigen Beihilfeobergrenzen möglich.
- Sofern für die förderfähigen Anlagen die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung (zum Beispiel in Gestalt einer Einspeisevergütung) in Anspruch erfolgt, ist eine Förderung in diesem Förderprodukt nicht möglich. In diesen Fällen kann man eine Förderung über das Produkt „Erneuerbare Energien – Standard“ (270) beantragen.
Eine Übersicht zu allen Rahmenbedingungen findet ihr im Merkblatt Kredit Nr. 570.
Tipp
Interessiert du dich für Förderprogramme rund ums Gründen oder für die Weiterentwicklung deines jungen Unternehmens?
Dann schau doch mal hier nach, ob du was Passendes findest:
Die wichtigsten Förderprogramme für Gründende und KMUs
Brauchst du weitergehende Unterstützung? Die findest du vielleicht hier:
Gründer:innen-Supporter in M-V kurz vorgestellt

Weitere Artikel
Noch nicht ganz auf Kurs oder fehlt der passende Ankerpunkt?
Dann einfach Kontakt aufnehmen. Wir unterstützen dabei, den richtigen Weg durch die Gründungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern zu finden.
Kontakt aufnehmen →




