
Die Rentenkommission betont, dass das Rentensystem nicht vor einer akuten Krise steht. Es muss Deshalb hat sie Vorschläge für die Zeit nach 2031 entwickelt, die eine verlässliche Altersabsicherung gewährleisten, ohne Beitragszahler und Bundeshaushalt dauerhaft zu überfordern. Reformen sollen die Lasten gerechter zwischen Generationen und Bevölkerungsgruppen verteilen.
Am 23. Juni 2026 hat die Alterssicherungskommission nun ihre Vorschläge veröffentlicht.
Offen bleibt natürlich noch, welche dieser 33 Vorschläge ganz oder zumindest teilweise von der Politik zukünftig umgesetzt werden.
Die wichtigsten Themenfelder
- Neues Ziel der Alterssicherung
– Einführung einer politischen Zielgröße: mindestens 70 % Nettoersatzquote (Verhältnis von letztem Nettoeinkommen zu Alterseinkommen)
– Künftig soll neben dem bisherigen Rentenniveau regelmäßig ein verständlicheres Gesamtversorgungsniveau (z. B. Einbeziehung Betriebsrenten, private Vorsorge) in die (politische) Bewertung der Altersvorsorge einfließen
– Ausbau der Datengrundlagen und des Monitorings der Altersvorsorge - Länger arbeiten – aber flexibler
– schrittweise Kopplung des Renteneintrittsalters an die steigende Lebenserwartung
– Einführung eines Übergangsfaktors zum Schutz rentennaher Jahrgänge
– bessere Anreize für längeres Arbeiten
– Ausbau von Prävention und Rehabilitation
– Gesundheitscheck ab 45 Jahren
– bessere Möglichkeiten für gleitende Übergänge in den Ruhestand
– Altersteilzeitmodelle - Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung (Neujustierung der Rentenformel)
– Einführung eines stärkeren Nachhaltigkeitsfaktors
– Abschaffung der heutigen starren Haltelinien nach 2031
– stärkere Berücksichtigung der demografischen Entwicklung
– gleichmäßigere Verteilung der Lasten zwischen Rentnern und Beitragszahlern. - Bekämpfung von Altersarmut
– gezieltere Unterstützung bei sehr niedrigen Renten
– bessere Verzahnung von Grundsicherung Wohngeld und Rentenleistungen
– stärkere Anerkennung langer Erwerbsbiografien
– verbesserte Absicherung bei Erwerbsminderung - Einbeziehung weiterer Gruppen in die Rentenversicherung durch schrittweisen Ausbau zu einer Erwerbstätigenversicherung
– Einbeziehung aller neu gegründeten Selbstständigen ohne anderweitige Pflichtabsicherung in die gesetzliche Rentenversicherung
– langfristig werden auch weitere Gruppen wie Beamte und Abgeordnete einbezogen
– für Minijobs entfällt die Opt-out-Möglichkeit für die GRV (Ausnahmen nur noch für Schülerinnen und Schüler) - Kapitalgedeckte Altersvorsorge
– Die Kommission empfiehlt die Einführung einer gesetzlichen Kapitalrente nach schwedischem Vorbild:
° Teil der Altersvorsorge wird am Kapitalmarkt investiert
° langfristiger Aufbau über Jahrzehnte
° breite internationale Streuung
° möglichst kostengünstige Verwaltung - Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung
– Digitalisierung der Rentenverwaltung
– bessere Datennutzung
– weniger Bürokratie
– einfachere Kommunikation mit Versicherten
– moderne Informationssysteme für die Altersvorsorge.
Besonders wichtig für zukünftige Selbstständige
Von den 33 Empfehlungen sind für Selbstständige vor allem folgende Punkte entscheidend:
- Einführung einer Erwerbstätigenversicherung mit Einbeziehung neuer Selbstständiger
Das könnte die bisherige Freiheit, ausschließlich privat vorzusorgen, deutlich einschränken.
Selbstständige würden künftig möglicherweise Pflichtbeiträge zahlen. Das verursacht zusätzliche Kosten.
Selbstständige hätten andererseits aber auch Anspruch auf eine gesetzliche Rente, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenleistungen.
Allerdings soll die Regelaltersgrenze immer später beginnen. Das wäre eine zusätzliche Belastung, weil Selbstständige länger einzahlen müssen, um hier Leistungen zu erhalten. - Einführung einer gesetzlichen Kapitalrente
Das könnte langfristig höhere Renditechancen bieten und damit zu einer besseren Absicherung im Alter aufgrund höherer Rentenzahlungen führen.
Hinweis:
Für bereits etablierte Selbstständige werden Übergangsregelungen oder Bestandsschutzfragen zwar angesprochen, aber nicht abschließend geklärt. Hinzu kommt hier auch noch die Frage: Wer gilt als ausreichend abgesichert und wer wird zusätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen?
Quelle und Download
Das vollständige Dokument der Rentenkommission, das Grundlage für die vorhergehenden Ausführungen war, könnt ihr hier herzunterladen:

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