Lohnsteuer-Anmeldung: Muster für 2026

Die Lohnsteuer ist bei jeder Lohnzahlung einzubehalten, unabhängig davon, ob deine Mitarbeiter:innen zur Einkommensteuer veranlagt werden oder nicht.

Was zählt zum Arbeitslohn?

Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die deinen Arbeitnehmer:innen aus dem Dienstverhältnis oder aus einem früheren Dienstverhältnis zufließen. Dazu zählen nicht nur Lohn, sondern auch Sachbezüge (z. B. kostenlos gestellte Verpflegung und Unterkunft) und andere geldwerte Vorteile (z. B. private Benutzung Betriebs-Pkw).
Es kommt im Übrigen nicht darauf an, ob es sich um einmalige oder laufende Einnahmen handelt oder ob ein Rechtsanspruch besteht. Auch die Bezeichnung oder Form, unter der die Einnahmen gewährt werden, ist für die Erhebung der Lohnsteuer unerheblich.

Wie wird die Lohnsteuer abgeführt?

Die Lohnsteuern sämtlicher Arbeitnehmer müssen die Arbeitgeber in einer Summe zu bestimmten Fälligkeitstagen (monatlich, vierteljährlich oder jährlich) an das für den Betrieb zuständige Finanzamt abführen. Dazu hast du als Arbeitgeber:in beim Finanzamt eine Anmeldung einzureichen (regelmäßig durch elektronische Übermittlung), in der die Summen der einbehaltenen bzw. abzuführenden Lohnsteuer, Kirchensteuer sowie des Solidaritätszuschlags zu erklären sind.

Bekanntmachung des Musters für die Anmeldung 2026

Für die Einreichung dieser Anmeldung werden jährlich aktualisierte Vordrucke durch das Bundesfinanzministerium bekannt gegeben. Aktuell wurde dazu folgende Mitteilung veröffentlicht:

„Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2026 ist gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes (EStG) bestimmt worden. Das Vordruckmuster und die „Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2026“ werden hiermit bekannt gemacht. Das Vordruckmuster ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die durch Steuererklärungssoftware oder Internetformulare erzeugt werden (vgl. BMF-Schreiben vom 12. August 2022, BStBl I Seite 1334).

Abweichend vom Vordruckmuster ist im amtlich vorgeschriebenen Datensatz Folgendes zu beachten:

  • Zusätzlich zur Kennzahl 23 ist ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben vorzusehen.
  • Für die unwiderrufliche Erklärung des Arbeitgebers ist nach § 19a Absatz 4a EStG die Kennzahl 21 mit folgender Zeilenbeschreibung aufzunehmen: „Es wird im Zusammenhang mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bei Vermögensbeteiligungen eine Haftungserklärung i. S. d. § 19a Absatz 4a Satz 1 EStG abgegeben (falls ja, bitte eine „1“ eintragen).“
  • Nach § 41a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG ist in der Lohnsteuer-Anmeldung die Lohnsteuer getrennt nach den Kalenderjahren, in denen der Arbeitslohn bezogen wird oder als bezogen gilt, anzugeben. Die hierfür erforderlichen Kennzahlen und weitere Informationen sind auf den Internetseiten unter www.elster.de veröffentlicht. Die Eintragungen für die Lohnsteuer des Vor- und Folgejahres sind ausschließlich für die Zuordnung der Lohnsteuer zu dem entsprechenden Kalenderjahr zu verwenden. In Korrekturfällen sind die jeweiligen Lohnsteuer-Anmeldungen zu ändern.

Berlin, 21. August 2025
IV C 5 – S 2533/00120/006/018
COO.7005.100.4.12792452″

Vordruckmuster der Anmeldung

Quelle: BMF

Tipp

Willst du mehr über Steuern wissen? Dann empfehlen wir unseren Beitrag: „Steuertipps für Existenzgründer„.

Weitere Artikel

2 Personen reichen sich über einen Tisch hinweg die Hände

Warum Unternehmen beim Recruiting neue Wege gehen müssen

Weiterlesen

Erasmus for Young Entrepreneur: Europäisches Austauschprogramm für (zukünftige) Jungunternehmer

Weiterlesen
Porträt von Hannes Trettin vor hellem Hintergrund. Der Gründer und Unternehmer engagiert sich mit Project Bay und Founders Bay für Innovation und Unternehmertum in Mecklenburg-Vorpommern.

Hannes Trettin über Gründung, Innovation und Zukunft in MV

Weiterlesen
Geldanlage für Gründer in Krisenzeiten: Unternehmer prüft Finanzdaten und Investitionsstrategien

Geldanlage in Krisenzeiten: So bleiben Unternehmen finanziell handlungsfähig

Weiterlesen
Mehrere Personen arbeiten gemeinsam an einem Projekt an einem Besprechungstisch. Im Vordergrund ist ein Werbemotiv zum OZ-Existenzgründerpreis 2026 der Ostsee-Zeitung zu sehen.

OZ-Existenzgründerpreis 2026: Bühne frei für innovative Unternehmen

Weiterlesen

Wichtig für Unternehmen mit Website oder AGB: Über Schlichtungsverfahren informieren?

Weiterlesen
Seite 1 von 112

Noch nicht ganz auf Kurs oder fehlt der passende Ankerpunkt?

Dann einfach Kontakt aufnehmen. Wir unterstützen dabei, den richtigen Weg durch die Gründungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern zu finden.

Kontakt aufnehmen
Nach oben scrollen