Arbeitgeber des Produzierenden Gewerbes und wirtschaftlicher Dienstleistungen in Deutschland haben im Jahr 2023 durchschnittlich 41,30 Euro für eine geleistete Arbeitsstunde bezahlt.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren die Arbeitskosten in Deutschland damit die sechsthöchsten in der Europäischen Union (EU-27). Luxemburg hatte im EU-Vergleich mit 53,90 Euro die höchsten Kosten je geleisteter Stunde, Bulgarien mit 9,30 Euro die niedrigsten.
Im Vorjahresvergleich stiegen die Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde in Deutschland kalenderbereinigt um 1,4 %.
Arbeitskosten in Deutschland rund 30 % höher als im EU-Durchschnitt
Gemessen am EU-Durchschnitt von 31,80 Euro zahlten deutsche Arbeitgeber im Jahr 2023 rund 30 % mehr für eine Stunde Arbeit. Der relative Abstand zum EU-Durchschnitt blieb damit gegenüber dem Jahr 2022 unverändert.
Im Verarbeitenden Gewerbe kostete eine Arbeitsstunde 2023 durchschnittlich 46,00 Euro und damit rund 44 % mehr als im EU-Durchschnitt (32,00 Euro). In diesem Wirtschaftsabschnitt waren die Arbeitskosten in Deutschland im EU-Vergleich die vierthöchsten.
Bei den marktbestimmten Dienstleistungen waren die Arbeitskosten in Deutschland mit durchschnittlich 39,80 Euro pro Stunde rund 25 % teurer als im EU-Durchschnitt (31,80 Euro). Deutschland lag hier EU-weit auf dem siebten Rang.
Anstieg in Deutschland niedriger als im EU-Durchschnitt
Die Arbeitskosten je geleisteter Stunde fallen in der Europäischen Union (EU-27) sehr unterschiedlich aus. In Luxemburg (53,90 Euro), Dänemark (48,10 Euro) und Belgien (47,10 Euro) wurden die höchsten Kosten je geleistete Stunde gezahlt. Zu den Ländern mit den niedrigsten Kosten zählen Ungarn (12,80 Euro), Rumänien (11,00 Euro) und Bulgarien (9,30 Euro).
Die höchsten prozentualen Anstiege bei den Arbeitskosten waren 2023 in Ungarn (19,9 %), Rumänien (16,1 %) und Polen (15,9 %) zu verzeichnen. In Italien (1,4 %), Dänemark (2,5 %) und Malta (3,2 %) fielen die Erhöhungen am schwächsten aus, in Schweden sanken die Arbeitskosten sogar (- 3,3 %). In Deutschland war der Anstieg mit + 4,8 % um 0,5 Prozentpunkte niedriger als im EU-Durchschnitt mit + 5,3 %.
Was gehört zu den Arbeitskosten?
Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Zu den Bruttoverdiensten zählen das Entgelt für geleistete Arbeitszeit, Sonderzahlungen, vermögenswirksame Leistungen, Vergütung für nicht gearbeitete Tage (u. a. Urlaubstage oder gesetzliche Feiertage) sowie Sachleistungen. Nicht dazu zählt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Die Lohnnebenkosten beinhalten die Sozialbeiträge der Arbeitgeber (einschließlich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), die Kosten der beruflichen Aus- und Weiterbildung, die sonstigen Aufwendungen und die Steuern zu Lasten des Arbeitgebers. Erhaltene Lohnsubventionen mindern die Arbeitskosten.
Quelle: Destatis