Hierzu wurde ein breites Bündnis aus Wirtschaft, Verbänden, Politik und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) geschlossen und ein Bündel aus Maßnahmen beschlossen. Die teilnehmenden Unternehmen wollen im Rahmen der WIN-Initiative rund 12 Mrd. Euro bis 2030 in die weitere Stärkung des deutschen Venture-Capital-Ökosystems investieren.
Ein umfangreiches 10-Maßnahmen-Bündel
Um die Rahmenbedingungen für Wachstums- und Innovationskapital gezielt zu verbessern, sieht die WIN-Initiative ein 10-Maßnahmen-Bündel vor.
- Ausbau der Kooperationen zwischen Hochschulen, Investorinnen und Investoren und Unternehmen
Der EXIST-Leuchtturmwettbewerb „Startup Factories“ fördert die Zusammenarbeit zwischen gründungsstarken Hochschulen, Investorinnen und Investoren sowie Unternehmen. Fünf bis zehn exzellenzorientierte Startup Factories sollen innovative und wissenschaftsbasierte Ausgründungen vorantreiben.
- Etablierung von Wachstums- und Innovationskapital als Anlageklasse für Privatpersonen
Durch gezielte Investitionsvehikel wie die European Long-Term Investment Funds sollen vermögende Privatpersonen und andere geeignete Anlegerinnen und Anleger ermutigt werden, in Wachstums- und Innovationskapital zu investieren.
- Stärkung von Dachfondsstrukturen
Um das Venture-Capital-Ökosystem weiter zu diversifizieren und größere Investitionsmöglichkeiten zu schaffen, sollen Dachfondsstrukturen weiter ausgebaut werden. Der Wachstumsfonds Deutschland, einer der größten Fund-of-Funds Europas, dient hier als Vorbild.
- Finanzierungslösungen für CleanTech-Scale-ups
Innovative Unternehmen, besonders im Bereich CleanTech, benötigen spezielle Finanzierungslösungen für den Aufbau industrieller Produktionskapazitäten, insbesondere zur Finanzierung sogenannter First-of-a-kind-Investitionen. Der Bund prüft, wie private Investoren durch öffentliche Unterstützung, etwa über die KfW, mobilisiert werden können, um eine bestehende Lücke in diesem Segment zu schließen.
- Know-how-Transfer zur Förderung von Investitionen in Wachstums- und Innovationskapital
Um Investoren das notwendige Fachwissen für Investitionen in Wachstums- und Innovationskapital zu vermitteln, wird die KfW Capital ihre VC Academy erweitern. Zusätzlich wird eine neue Trainingsreihe für potenzielle Limited Partners angeboten, um das Investitions-Know-how weiter zu verbreiten.
- Steigerung der WIN-Investitionen durch öffentliche Kapitalsammelstellen
Eine von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie soll untersuchen, wie öffentliche Fonds stärker in Venture Capital investieren können.
- Verbesserung der Rahmenbedingungen für Börsengänge und Exits
Das Zukunftsfinanzierungsgesetz hat bereits Maßnahmen zur Erleichterung von Initial Public Offerings und Exits von Start-ups umgesetzt. Weitere Schritte wie die Verkürzung der Prospektbilligungspflicht und die im Entwurf für ein Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgesehene Möglichkeit komplett englischsprachiger Wertpapierprospekte sollen die Attraktivität des deutschen Finanzmarkts weiter erhöhen.
- Stärkung des Sekundärmarkts für Venture-Capital-Fondsanteile
Die Etablierung eines organisierten Sekundärmarkts für Venture-Capital-Fondsanteile soll die Liquidität der Anlageklasse steigern und neue Investitionsmöglichkeiten eröffnen. Dies stärkt das Vertrauen der Investoren und macht den deutschen Markt international wettbewerbsfähiger.
- Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Investitionen in Wachstums- und Innovationskapital
Die steuerlichen Rahmenbedingungen sollen Investitionen in innovative Unternehmen weiter erleichtern. Geplant sind u. a. die Erweiterung der Möglichkeiten für Fonds, die unter das Investmentsteuergesetz fallen, in gewerblich tätige Personengesellschaften und damit auch in gewerbliche VC-Fonds zu investieren, sowie Anpassungen bei der Besteuerung von Gewinnen aus Veräußerungen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, wenn diese reinvestiert werden (sogenannter Roll-Over).
- Modifikation der Anlageverordnung
Um Versicherern und Pensionskassen zu ermöglichen, mehr in ertrag- und risikoreichere Anlageklassen wie Venture Capital zu investieren, plant die Bundesregierung eine Anpassung der Anlageverordnung. Die Quote für Risikokapitalanlagen soll von 35 auf 40 Prozent erhöht werden und es wird eine Infrastrukturquote von 5 Prozent eingeführt, die weitere Investitionsmöglichkeiten schafft.
Erste Ergebnisse nach einem Jahr WIN-Initiative
Ein Jahr nach dem Start der WIN-Initiative zieht die KfW eine positive Zwischenbilanz.
Bereits mehr als die Hälfte der zehn Maßnahmen sind entweder umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung. Hier ein paar ausgewählte Highlights:
- Maßnahme 1: Ausbau der Kooperationen zwischen Hochschulen, Investoren & Unternehmen
Das BMWE setzt mit dem Wettbewerb „EXIST-Startup Factories“ einen starken Impuls für Hightech-Ausgründungen „made in Germany“. Zehn regionale Gründungszentren fördern die Umsetzung wissenschaftlicher Ideen in marktreife Unternehmen. 126 Hochschulen und 144 Wirtschafts-Partner bringen 110 Mio. Euro ein, während das BMWE pro Factory bis zu 10 Mio. Euro bereitstellt.
Weitere Informationen sowie Updates rundum die Start-up Factories findest du hier: EXIST Startup Factories - XSF - Maßnahme 5: Heranführen von Investoren an Wachstums- und Innovationskapital durch Know-how-Transfer
Im Wissen im Bereich Venture Capital zu vermitteln, starten jetzt im Herbst neue VC-Weiterbildungsprogramme für Investoren von ESMT Berlin und Frankfurt School of Finance & Management, die in Zusammenarbeit mit KfW Capital konzipiert wurden.
Ebenso leisten die von BMWE zusammen mit UnternehmerTUM initiierten und etablierten Formate „Family Office Initiative“ und „StiftungsRound Table“ wichtige Beiträge beim Know-how-Transfer. Darüber hinaus hat der Europäische Investitionsfonds mit TrackVC ein Online-Portal geschaffen, das europäische VC-Marktdaten transparent verfügbar macht und damit den Zugang zum Wagniskapitalmarkt insbesondere für bislang unerfahrene Investorengruppen erleichtert. - Maßnahmen 7 und 9: Regulatorische Erleichterungen
Die gesetzlichen Maßnahmen zur Verbesserung der IPO-/Exit-Rahmenbedingungen und der steuerlichen Rahmenbedingungen für Investitionen in Wachstums- und Innovationskapital wurden in dieser Legislaturperiode wieder aufgegriffen und werden aktuell beraten.
Kann dein Unternehmen auch von der WIN-Initiative profitieren?
Die Details, z. B. wer wann wie viel beantragen kann oder wie Qualifikations- oder Finanzierungs-Voraussetzungen genau aussehen, sind je nach Region unterschiedlich und oft in spezifischen Förderrichtlinien festgelegt.
Viele der neuen Förderungen (z. B. Startup Factories) sind auf wissenschaftsbasierte Ausgründungen fokussiert. Wenn dein Startup nicht aus der Forschung/Hochschule kommt, könnte der Zugang schwieriger sein.
Um hier Genaueres zu erfahren, findest du nachfolgend Links zu den Internetseiten von möglichen Ansprechpartnern, die Auskunft geben könnten.
- Handwerkskammern
- HWK Ostmecklenburg-Vorpommern, Hauptverwaltungssitze Neubrandenburg und Rostock
- HWK Schwerin - IHK (Industrie- und Handelskammer)
- IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern (mit Zweigstelle in Greifswald)
- IHK zu Rostock (mit Geschäftsstelle in Stralsund)
- IHK zu Schwerin - Investorenportal des Landes MV
- KfW als Koordinator der WIN-Initiative
- Startup Factory MV, Universität Rostock (aktuell noch in der Konzeptphase, geplant ist ein zeitnaher Übergang in die Umsetzungsphase)
- Universitäten und Hochschulen in MV
- Fachhochschule des Mittelstands, Campus Rostock und Campus Schwerin
- Hochschule Neubrandenburg
- Hochschule Stralsund
- Hochschule Wismar
- Universität Greifswald, Gründerbüro
- Universität Rostock, Zentrum für Entrepreneurship (ZfE) - Technologie- und Gründerzentren in MV
Weitergehende Informationen zum Thema findest du z. B. hier:
- KfW-Newsletter: „WIN-Initiative: Newsletter zum ersten Geburtstag“
- KfW-Internetseite: „WIN-Initiative - Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland“
- Gemeinsame Absichtserklärung