Einheitliche Ansprechstelle unterstützt bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Die Einheitliche Ansprechstelle unterstützen Unternehmen, wenn sie Menschen mit Handicaps beschäftigen (wollen).

Zuletzt aktualisiert: 06.08.2024

Unter den Menschen mit Handicaps befinden sich viele gut qualifizierte Arbeitskräfte, die verschiedene Kompetenzen und Qualifikationen mitbringen – und eigentlich dringend gebraucht werden.
Weil aber viele Unternehmen befürchten, dass Aufwand und Kosten einer Inklusion zu hoch sind, profitieren diese Menschen leider viel zu selten von ihrem fachlichen Können und ihrem Engagement.

Vor allem vor dem Hintergrund des allgegenwärtigen Fachkräftemangels sollte und muss hier schnellstens ein Umdenken stattfinden, damit einerseits wertvolle Arbeitskräfte dem Arbeitsmarkt nicht verloren gehen und andererseits Menschen mit Handicaps besser in die Gesellschaft integriert werden können.

Unterstützung vom Land durch Einheitliche Ansprechstellen

Neben finanziellen Hilfen (z. B. durch die Arbeitsagenturen: Förderung von Menschen mit Behinderungen) stehen Arbeitgeber:innen in Mecklenburg-Vorpommern auch vier Einheitliche Ansprechstellen (EAA) zur Verfügung, die Unternehmen bei allen Themen rund um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu unterstützen.
Sie wurden auf der Grundlage des Teilhabestärkungsgesetzes (§ 185a SGB IX) eingerichtet und werden aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert.
Arbeitgeber:innen entstehen durch die Inanspruchnahme der EAA keine Kosten.

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) vereinfachen für kleine und große Betriebe den Prozess, Menschen mit Behinderung auszubilden, einzustellen und zu beschäftigen. Durch die regionale Vernetzung stellen die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber hilfreiche Kontakte her.
Schnell und unkompliziert unterstützen die EAA sie im gesamten Prozess von der Antragsstellung bei den zuständigen Leistungsträgern bis hin zur Beschäftigungssicherung schwerbehinderter Menschen begleitet und mit fachlichem Wissen unterstützt.

Wie erreichst du deine zuständige Einheitliche Ansprechstelle?

Nachfolgend findest du die Kontaktdaten der vier Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in MV:

  • Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber Stralsund
    Große Parower Straße 133
    18435 Stralsund
    Telefon: 03831 232344; 0151 522 46 721
    E-Mail: info@eaa-mv.de
    Webseite: www.bfw-stralsund.de
  • Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber Schwerin
    Wismarsche Straße 183/185
    19053 Schwerin
    Telefon: 0385 778 872 91;  0171 415 53 92
    E-Mail: info@eaa-mv.de
    Webseite: awo-schwerin.de
  • Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber Neubrandenburg
    Fritz-Reuter-Straße 16
    17033 Neubrandenburg
    Telefon: 0395 455 355 16; 0151 219 66 03 5
    E-Mail: info@eaa-mv.de
    Webseite: www.wegweiser-ev.de
  • Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber Rostock
    Platz der Freundschaft 1a, Haus 3, 2. Etage
    18059 Rostock
    Telefon: 0381 127 606 72; 0176 100 94 384
    E-Mail: info@eaa-mv.de
    Webseite: www.afw-rostock.de

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