Elektrofahrzeuge: Neue Regelungen zur Steuerbefreiung

Kaufst du ein Elektrofahrzeug oder rüstet um, hast du jetzt auch nach dem 31.12.2025 steuerliche Vorteile.

Zuletzt aktualisiert: 17.12.2025

Denn der Bundestag hat die Befreiung der Elektrofahrzeuge von der Kfz-Steuer verlängert und damit dem Gesetzentwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zugestimmt. Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben, wie aus seiner Stellungnahme hervorgeht.

Warum gibt es diese Neuregelungen?

In einem Satz:
Ziel der Bundesregierung ist es, früher und mehr elektrisch betriebene Fahrzeuge auf die Straße zu bringen.
Und etwas ausführlicher:
Die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge wurde beschlossen, um den Umstieg auf Elektrofahrzeuge weiter zu beschleunigen. Damit will man neue, klimafreundliche Technologien und damit das Erreichen der Klimaschutzziele fördern. Gleichzeitig soll die steigende Nachfrage nach Elektrofahrzeugen Innovationen in der Automobilindustrie bestärken und diese Fahrzeuge wirtschaftlich konkurrenzfähiger gegenüber Verbrennern machen.
Da aber Elektrofahrzeuge in der Anschaffung häufig teurer sind, soll die Steuervergünstigung finanzielle Hürden senken und damit Kaufanreize bieten.

Welche neue Regelungen für Elektrofahrzeuge gibt es genau?

Im Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) sind neben grundsätzlichen Regelungen wie Bemessungsgrundlage, Steuersätze oder Fälligkeit der Steuern auch Regelungen zu Steuervergünstigungen für Elektrofahrzeuge zu finden. Die Begünstigung gilt für Pkw, Nutzfahrzeuge und Motorräder gleichermaßen – entscheidend ist der elektrische Antrieb ohne Verbrennungsmotor.

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes gibt es jetzt die folgenden Neuregelungen:

  • Verlängerung der zeitlich befristeten vollständigen Steuerbefreiung
    Die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge wird um 5 Jahre bis zum Jahr 2035 verlängert. Wenn du also ein Elektrofahrzeig bis zum 31.12.2025 erstmalig zugelassen bzw. komplett auf Elektroantrieb umgerüstet hast, kannst du von 10 Jahren Steuerfreiheit profitieren.
  • Verlängerung der Frist für Erstzulassung oder Umrüstung
    Aber auch Fahrzeuge, die nach dem 31.12.2025 und bis zum 31.12.2030 erstmalig zugelassen bzw. auf Elektroantrieb umgerüstet werden, profitieren jetzt von der Steuerbefreiung bis 2035. Der bisherige Stichtag 31.12.2025 wurde damit außer Kraft gesetzt.

Hast du also die Absicht, ein Elektrofahrzeug anzuschaffen bzw. ein Fahrzeug umzurüsten, ist dein steuerlicher Vorteil natürlich um so größer, je früher du diesen Schritt machst.

Regelungen ergänzen bisherige Unterstützung der E-Mobilität

Bereits jetzt gibt es mehrere Maßnahmen, die einen Anreiz zur Anschaffung von Elektrofahrzeugen schaffen sollen.

  • Steuervergünstigung
    Neben der auch bisher schon bestehenden Steuerbefreiung gibt eine Steuervergünstigung.
    Nach Ablauf der Befreiung zahlst du nur die Hälfte der regulären Kfz-Steuer. Das ist in § 9 Abs. 2 KraftStG geregelt: „(2) Die Steuer ermäßigt sich um 50 vom Hundert des Betrags, der sich nach Absatz 1 Nr. 3 oder Nr. 4 Buchstabe a ergibt, für Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden (Elektrofahrzeuge).“
  • Beschleunigte Abschreibung:
    Im Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wird mit Artikel 1 Ziffer 2.b die beschleunigte Abschreibung von 75 Prozent der Anschaffungskosten für Elektrofahrzeuge, die zum Betriebsvermögen gehören, bereits im Investitionsjahr festgelegt. Diese Regelung gilt für E-Autos, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 neu angeschafft werden.
    Zudem hebt das Gesetz mit Artikel 1 Ziffer 1 die Bruttolistenpreisgrenze für die besondere steuerliche Förderung elektrischer Dienstwagen von 70.000 Euro auf 100.000 Euro an.

Fazit

Ein zeitnaher Kauf eines Elektrofahrzeugs lohnt sich für dich.
Zum einen bist du damit sofort emissionsärmer unterwegs und schützt die Umwelt.
Und gleichzeitig profitierst du von aktuellen steuerlichen Vorteilen.