Innovationsgutscheine go-inno unterstützen Unternehmen

Mittelständische Unternehmen können ab sofort von den bereitgestellten Mitteln der Innovationsgutscheine des BMWE (go-inno) profitieren.

Zuletzt aktualisiert: 25.07.2025
Symbolbild für das Förderprogramm go-inno

Was wird mit go-inno gefördert?

Innovationen sind für zirka ein Drittel des Wirtschaftswachstums verantwortlich. Rund 110.000 kleine und mittlere Unternehmen gehen jährlich mit neuen Produkten oder Prozessen an den Markt. Es sollten noch mehr sein.
Oft fehlt es aber den kleinen Unternehmen an aktuellem Wissen zu Methoden und Instrumenten, um intern Produktinnovationen oder technische Verfahrensinnovationen erfolgreich zu managen. Genau hier setzt go-inno an. Mit go-inno werden externe Management- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen gefördert.

Wer kann die Gutscheine für go-inno beantragen?

Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks, die mit Hilfe externer Beratung ein innovatives Produkt oder ein innovatives technisches Verfahren in ihrem Unternehmen einführen wollen, können den Innovationsgutschein go-inno nutzen.
Diese externen Leistungen dürfen aber nur durch autorisierte Beratungsunternehmen erbracht werden.

Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen dem KMU und dem vom BMWK autorisierten Beratungsunternehmen muss das KMU:

Wie erfolgt die Förderung?

Es gibt die zwei folgenden Leistungsstufen, die unabhängig voneinander genutzt werden können:

- Leistungsstufe 1: Potenzialanalyse

  • Stärken-Schwächen-Profil des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Innovationsprojekt
  • Vorprüfung der Marktfähigkeit des Innovationsvorhabens
  • voraussichtlichen Kapazitätsbedarf bei Erstellung eines Realisierungskonzeptes
  • Finanzierungsplan aufstellen, öffentliche Förderprogramme einbeziehen
  • Abschätzung der Erfolgsaussichten

- Leistungsstufe 2: Realisierungskonzept
Nach einer Potenzialanalyse können sich Vertiefungsberatungen anschließen.
Sind dem Beratungsunternehmen das zu beratende Unternehmen und das geplante Innovationsvorhaben bereits bekannt, kann die Erarbeitung eines Realisierungskonzeptes ohne vorherige Durchführung einer Potenzialanalyse erfolgen.

Das Realisierungskonzept umfasst:

  • Technologiebewertung auf der Grundlage von Markteinschätzungen und Marktanalysen
  • Ermittlung eines geeigneten externen Technologiegebers
  • Erarbeitung des Realisierungskonzeptes
  • Kooperationsanbahnung zwischen zu beratendem Unternehmen und gegebenenfalls externem Technologiegeber
  • Einbeziehung öffentlicher Förderprogramme zur Finanzierung des Innovationsvorhabens
  • Begleitung des Unternehmens bei erforderlichen Gesprächen insbesondere mit Banken oder Venture-Capital-Gesellschaften
  • Kreativworkshop
  • Befähigung des beratenen Unternehmens zu Auf- bzw. Ausbau eines Innovationsmanagements

In welchem Umfang erfolgt die Förderung?

Durch die Förderung bezahlen die Unternehmen nur 50 % der Ausgaben für externe Beratungsleistungen. Die anderen 50 % sind durch den og-inno-Gutschein abgedeckt.
Für einen Beratertag (mindestens acht Stunden) sind Ausgaben bis zu 1.100 Euro netto förderfähig. Vor- und Nachbereitung der Beratungen sowie Reiseaufwand sind damit ebenfalls abgegolten.
In der Leistungsstufe 1 werden bis zu acht Beratertage gefördert. Bei Einbeziehung sachverständiger Dritter können hierfür zwei Beratertage zusätzlich gefördert werden. Die Potenzialanalyse soll eine Dauer von drei Monaten nicht überschreiten.
In der Leistungsstufe 2 werden bis zu 20 Beratertage gefördert. Bei der Einbeziehung sachverständiger Dritter können fünf Beratertage zusätzlich gefördert werden. Die Gesamtdauer der Leistungsstufe 2 soll einen Zeitraum von einem Jahr nicht überschreiten.
Insgesamt kann ein Unternehmen in einem Kalenderjahr höchstens fünf Innovationsgutscheine in Anspruch nehmen, die insgesamt einem Förderwert von maximal 20.000 Euro entsprechen.

Weitere Informationen findet ihr in diesem Flyer oder in den FAQ auf den Seiten des BMWE.

Gesetzliche Grundlage ist die Richtlinie Innovationsgutscheine des BMWK (go-inno).