Nach mehr als zwei Jahren ohne Wirtschaftswachstum muss Deutschland wieder attraktiver für Investitionen werden. Umso wichtiger sind gezielte Anreize, um den Standort kurzfristig und auf Dauer zu stärken und zu modernisieren. Dafür hat das Bundeskabinett den „Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland” beschlossen. Das Gesetz wurde nun von Bundestag und Bundesrat verabschiedet.
Mit diesem Paket sollen die Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland gestärkt werden – und zwar kurz- und langfristig.
Was beinhaltet das Steuerliche Investitionssofortprogramm?
Das Sofortprogramm dient dem schnellen Anschub wachstumswirkender Investitionen – und ist zugleich verbunden mit langfristigen Entlastungen, die der Wirtschaft auf Dauer Planungssicherheit geben.
Konkret umfasst das Gesetz insbesondere folgende Punkte:
- Investitions-Booster
Abschreibungen von 30 Prozent pro Jahr für Ausrüstungsinvestitionen kommen allen Unternehmen zu Gute – und sind unkompliziert umzusetzen. Damit wird sichergestellt, dass die Anreize schnell und in der Breite wirken. Die beschleunigte Abschreibemöglichkeit gilt für Investitionen vom 1. Juli dieses Jahres bis zum 31. Dezember 2027.
Üblicherweise schreiben Unternehmen neu angeschaffte Maschinen, Geräte oder Fahrzeuge über die Jahre ihrer Nutzung linear ab. Vorgesehen ist nun eine sogenannte degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) von 30 Prozent. Das bedeutet, dass Unternehmen bereits im Jahr des Erwerbs eines Wirtschaftsguts 30 Prozent der Anschaffungskosten mit ihrem Gewinn verrechnen können. Im zweiten und dritten Jahr sollen erneut 30 Prozent auf den restlichen Wert geltend gemacht werden können.
- Absenkung der Körperschaftsteuer
Mit der schrittweisen Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028 wird die Unternehmenssteuerbelastung deutlich reduziert. Geplant ist, die Körperschaftsteuer in fünf Schritten jedes Jahr um ein Prozent zu senken, und zwar von 15 auf zehn Prozent. Ab 2032 beträgt die Gesamtsteuerbelastung dann knapp 25 Prozent, statt aktuell knapp 30 Prozent. Das ist international ein wichtiges Zeichen für den Standort Deutschland und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes.
- Betriebliche E-Mobilität
Mit einem Investitions-Booster für E-Mobilität bei Unternehmen werden betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge gefördert. Geplant ist die beschleunigte Abschreibung von 75 Prozent der Anschaffungskosten für Elektrofahrzeuge bereits im Investitionsjahr.
Die Regelung soll für E-Autos gelten, die zwischen dem 30. Juni dieses Jahres und dem 31. Dezember 2027 neu angeschafft werden. Zudem ist vorgesehen, die Bruttopreisgrenze für die besondere steuerliche Förderung elektrischer Dienstwagen von aktuell 70.000 Euro auf 100.000 Euro zu erhöhen.
- Ausbau der Forschungszulage
Um Investitionen in Forschung zu fördern, wird die Forschungszulage ausgebaut. Von 2026 bis 2030 soll die Obergrenze zur Bemessung der steuerlichen Forschungszulage von zehn auf zwölf Millionen Euro steigen. Außerdem ist geplant, förderfähige Anwendungen auszuweiten. Pauschale Abschläge sollen Verfahren einfacher und bürokratieärmer machen.
„Diese milliardenschweren Steuerentlastungen für Unternehmen suchen ihresgleichen. Die letzte Unternehmensteuerreform in Deutschland in dieser Größenordnung ist mehr als 15 Jahre alt. Wir machen es heute“, so Bundeskanzler Friedrich Merz.
Einigung über einen Ausgleich für Steuerausfälle
Das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm wird bei Bund, Ländern und Kommunen zu Mindereinnahmen führen – zum Teil temporär, zum Teil dauerhaft. Auf der anderen Seite kann Wirtschaftswachstum die staatliche Einnahmebasis stärken. Bund und Länder haben sich u.a. darüber verständigt, dass der Bund die Steuerausfälle der Kommunen vollständig übernimmt – befristet bis 2029. Um die Länder zu entlasten, investiert der Bund zwischen 2026 und 2029 zusätzliche acht Milliarden Euro in Kitas, andere Bildungseinrichtungen und moderne Krankenhäuser.
Quelle: Bundesregierung