Ist eine Nebentätigkeit im Arbeitsverhältnis genehmigungspflichtig?

Darfst du deinen Mitarbeiter:innen verbieten, eine Nebentätigkeit auszuüben? Und was musst du generell beachten?

Zuletzt aktualisiert: 19.08.2024

Vor allem, wenn du Teilzeitkräfte einsetzt, aber natürlich auch bei Vollzeitkräften, kommt es immer wieder vor, dass diese eine Nebentätigkeit ausüben wollen, um ihren Verdienst aufzustocken.

Was versteht man unter Nebentätigkeit?

Dazu ist jede Tätigkeit zu zählen, in der Beschäftigte außerhalb ihres Hauptarbeitsverhältnisses ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Arbeitsrechtlich gesehen fallen darunter auch unentgeltliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten.

Muss eine Nebentätigkeit genehmigt werden?

Nebentätigkeiten müssen nicht genehmigt werden. Arbeitnehmer:innen sind jedoch verpflichtet, eine geplante Nebentätigkeit vor Aufnahme anzuzeigen, wenn dies vertraglich vereinbart ist oder mit der Nebentätigkeit die Interessen ihres Arbeitgebers/ihrer Arbeitgeberin tangiert werden.
Ebenso besteht eine Anzeigepflicht, wenn bei geringfügig Beschäftigten durch die Aufnahme einer weiteren geringfügigen Beschäftigung die Grenzen der Geringfügigkeit gemäß § 8 SGB IV überschritten werden.

Bereits im Arbeitsvertrag kannst du einem bestimmten Umfang die Aufnahme von Nebentätigkeiten von deiner vorherigen Zustimmung abhängig machen.
Grundsätzlich gibt es aber enge Kriterien, die es Arbeitgeber:innen nur begrenzt ermöglichen, eine Nebentätigkeit ihrer Arbeitnehmer:innen abzulehnen.

Wann kannst du die Zustimmung zu einer Nebentätigkeit verweigern?

  • Es ist zu erwarten, dass die Nebenbeschäftigung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Arbeitsleistung führt.
  • Die Beschäftigten werden daran hindert, ihre vertraglichen Verpflichtungen aus dem Hauptarbeitsverhältnis zu erfüllen.
  • Die verschiedenen Tätigkeiten sind aufgrund der zeitlichen Lage nicht miteinander in Einklang zu bringen, weil die Nebentätigkeit z. B. teilweise gleichzeitig mit der Haupttätigkeit ausgeübt werden soll.
  • Die Nebentätigkeit stellt eine Konkurrenztätigkeit zum Nachteil des Unternehmens dar oder berührt dessen schutzwürdige Interessen.

Das bedeutet aber auch

Solange keine berechtigten Einwände bestehen, musst du als Arbeitgeber:in Nebentätigkeiten akzeptieren.
Wichtig: Eine arbeitsvertragliche Klausel, die deinen Beschäftigten jede entgeltliche oder unentgeltliche Nebentätigkeit untersagt, ist unwirksam.
Allerdings ist ein beschränktes Nebentätigkeitsverbot (Nebentätigkeitsverbot mit Erlaubnisvorbehalt) zulässig, soweit du als Arbeitgeber:in hieran ein berechtigtes Interesse hast.

Und wenn du jemanden in deinem Unternehmen auf Basis einer Nebentätigkeit beschäftigen willst?

Grundsätzlich gilt:
Üben Arbeitnehmer:innen bei demselben Arbeitgeber/derselben Arbeitgeberin mehrere Beschäftigungen aus, ist grundsätzlich sozialversicherungsrechtlich von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen – und zwar unabhängig von der arbeitsvertraglichen Gestaltung.

In allen anderen Fällen:
Neben dem Abschluss eines Arbeitsvertrages, der die gleichen Inhalte haben sollte, wie ein „normaler“ Arbeitsvertrag, musst du besonders auf folgende Punkte achten:

  • Handelt es sich um den ersten Minijob neben einer Hauptbeschäftigung, ist dieser bis zur 520-Euro-Grenze versicherungs- und steuerfrei für Arbeitnehmer:innen (Arbeitgeber:innen zahlen eine Pauschale).
    Wird die Nebenbeschäftigung als Ergänzung zu einem anderen Minijob ausgeübt und ergibt sich daraus ein Gesamtentgelt von regelmäßig mehr als 520 Euro im Monat, sind beide Beschäftigungen nicht mehr sozialversicherungsfrei, das heißt, dass beide Arbeitgeber:innen den normalen Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherung tragen.
    Wenn es sich um die zweite Nebenbeschäftigung handelt, gilt, dass neben der Abführung der Lohnsteuer, die regulären Beiträge für die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung entrichtet werden müssen.
    Tipp: Die Angaben zu bestehenden Arbeitsverhältnissen solltest du dir schriftlich bestätigen lassen, um spätere Probleme mit Sozialversicherungsträgern z. B. bzgl. Beitragsnachforderungen zu vermeiden.
  • Als Arbeitgeber:in musst du prüfen, ob die Nebentätigkeit potenzielle Interessenkonflikte mit der Hauptbeschäftigung schafft. Zum Beispiel könnte es Probleme geben, wenn Mitarbeiter:innen bei einem Konkurrenzunternehmen arbeiten oder Informationen oder Kundenkontakte ihrer Hauptbeschäftigung für die Nebentätigkeit nutzen könnten.
  • Zwei oder mehrere Arbeitsverhältnisse zusammen dürfen nicht die Höchstgrenzen des Arbeitszeitgesetzes überschreiten
  • Bei potenziellen Nebenbeschäftigten solltest du die rechtlichen Rahmenbedingungen und Bestimmungen der Haupttätigkeit in Bezug auf Nebentätigkeiten prüfen, die möglicherweise in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Unternehmensrichtlinien festgelegt sind. In einigen Fällen können Nebentätigkeiten beschränkt oder genehmigungspflichtig sein.
  • Du solltest zudem prüfen, ob auch Nebenbeschäftigte durch ihre Versicherungspolicen abgedeckt oder ob zusätzliche Versicherungen erforderlich sind, um potenzielle Risiken abzudecken (z. B. auch Haftungsfragen klären).
  • Und besonders wichtig: Es sollte klare Richtlinien und Kommunikationskanäle in Bezug auf Nebentätigkeiten geben, damit du potenzielle Konflikte oder Probleme vermeiden kannst.