Die KfW verstärkt ihr Engagement und hebt den Förderhöchstbetrag beim ERP-Gründerkredit – StartGeld an. Ab dem 01.12.2025 können Berechtigte eine Förderung in Höhe von bis zu 200.000 Euro erhalten. Gleichzeitig erhöht die KfW den maximal möglichen Anteil für Betriebsmittelfinanzierungen von 50.000 auf 80.000 Euro.
„Gründungen sind Treiber unserer Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft. Mit der Anhebung des Höchstbetrags unterstützen wir Gründerinnen und Gründer in Deutschland mit finanziellen Mitteln, die sie benötigen, um ihre Ideen erfolgreich umzusetzen“, sagt Melanie Kehr, für Inländische Förderung zuständige Vorständin der KfW. „Den Zugang zum Förderkredit erleichtern wir durch eine Übernahme des Kreditausfallrisikos in Höhe von 80 Prozent. Damit leisten wir einen sichtbaren Beitrag zur Belebung des Gründungsgeschehens und zeigen: Die KfW steht fest an der Seite der Unternehmerinnen und Unternehmer. Jetzt ist die Zeit für mutige Schritte!“
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Gründerinnen und Gründer, die neu starten, Betriebe übernehmen oder junge Unternehmen (auch kleine gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht) festigen möchten, die nicht älter als 5 Jahre sind. Das umfasst sowohl natürliche Personen als auch gewerbliche Unternehmen.
Möglich ist auch eine Förderung eines Nebenerwerbs.
Was wird beim ERP-Gründerkredit gefördert?
Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel wie Ausstattung, Maschinen, Fahrzeuge, Miete, Personal und Warenlager – alles, was für einen sicheren Start und Wachstum wichtig ist.
Welche Vorteile bietet der ERP-Gründerkredit?
- Risikoübernahme
Die KfW übernimmt 80 % des Kreditrisikos. Das heißt, im Falle eines Kreditausfalls trägt deine Bank neu einen kleinen Teil des Risikos. Das führt dazu, dass Banken auch bei geringen Sicherheiten eher bereit sind, dein Vorhaben zu finanzieren. Damit steigen deine Chancen auf eine positive Kreditzusage natürlich erheblich. - Tilgungsfreie Zeit
Je nach Kreditlaufzeit gibt es eine tilgungsfreie Zeit von bis zu 2 Jahren, in denen nur Zinszahlungen anfallen. Anschließend zahlst du gleich hohe monatliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag. Zudem gibt es eine Zinsbindung, sodass du hier sicher kalkulieren kannst. - Flexibilität
Für die Beantragung des Kredits ist kein Mindestbetrag nötig. Zudem kannst du bis zur Erreichung des Höchstbetrages mehrmals eine Summe beantragen. Ebenso positiv: Du bekommst 100 % des beantragten Kreditvolumens ausgezahlt und musst nicht unbedingt Eigenkapital nachweisen bzw. einbringen.
Wie läuft die Beantragung beim ERP-Gründerkredit?
Du kannst den Kredit über deine Hausbank/Sparkasse beantragen.
Zu diesem Kreditgespräch solltest du unbedingt deinen Businessplan mitbringen. Er ist in der Regel der Schüssel dafür, wie ein Kreditinstitut deine Gründungsidee und die Erfolgsaussichten beurteilt.
Sobald du die Zusage der KfW für die Förderung deinen Kreditantrag bekommen hast, kannst du den Kreditvertrag bei deinem Kreditinstitut abschließen.
Die Kreditsumme kannst du dann zeitnah abrufen – und mit deinem Vorhaben beginnen.
Wo gibt es weitere Informationen?
Genaue Informationen findest du z. B. in diesem Merkblatt der KfW.
Auf dieser Internetseite der KfW findest du neben konkreten Informationen auch Formulare und Vordrucke, die du nutzen kannst für die Beantragung der Fördermittel.
