Die Bundesregierung reagiert mit den verlängerten Bezugszeiten für Kurzarbeitergeld auf die gestiegenen Kurzarbeiterzahlen.
Das Kurzarbeitergeld gibt Unternehmen und Arbeitnehmenden Planungssicherheit und bietet eine Alternative zu Entlassungen.
Die Bundesregierung verdoppelt die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf 24 Monate. Die Maßnahme ist befristet bis Ende 2025. Anschließend gilt wieder die reguläre Bezugsdauer von maximal zwölf Monaten. Ein Anspruch der über zwölf Monate hinausgehen würde, verfällt mit dem 31. Dezember 2025.
Kurzarbeitergeld – ein bewährtes Instrument
Viele Unternehmen setzen derzeit auf Kurzarbeit. Das zeigen die steigenden Zahlen sowohl der Anzeigen als auch der Inanspruchnahme von Kurzarbeit. Ohne die Verlängerung wäre davon auszugehen, dass es in den kommenden Monaten zu einem erheblichen Personalabbau in von Kurzarbeit betroffenen Betrieben käme. Schon bei vergangenen Krisen hat sich Kurzarbeit als zuverlässiges Instrument erwiesen.
Mit der Verordnung gibt die Bundesregierung den Unternehmen und deren Beschäftigten Planungssicherheit und bietet eine Alternative zu Entlassungen. Kurzarbeit trägt zur Absicherung der Beschäftigten bei: Sie behalten ihren Arbeitsplatz und ihr Einkommensverlust wird teilweise kompensiert. Zudem kann die Zeit des Arbeitsausfalls zur Qualifizierung genutzt werden. Auch für Arbeitgeber bietet die Kurzarbeit Vorteile, denn sie können ihre eingearbeitete Belegschaft halten. Verbessert sich die wirtschaftliche Situation, können Unternehmen die Produktion schnell wieder hochfahren.
„Mit der Verlängerung des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes bauen wir Brücken: für Betriebe, große wie kleine, um gestärkt aus der Krise zu kommen, und für Beschäftigte, um ihre Arbeit zu halten”, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zum Beschluss des Kabinetts. Arbeit und Weiterbildung zu finanzieren, sei immer besser als Arbeitslosigkeit zu bezahlen.
Quelle: Bundesregierung
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Weitere Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld findet ihr z. B. in diesen FAQ.