Mutterschutz für Selbstständige?

Ein Basistext des BMWK gibt Frauen, die in Vollzeit selbstständig tätig sind, wesentliche Informationen, wie es um den Mutterschutz steht.

Zuletzt aktualisiert: 06.09.2024

Ein eigenes Unternehmen zu haben, ist auch für viele Frauen ein Ziel im Leben. Und natürlich gehören für die meisten auch Kinder dazu. Aber gerade, wenn Schwangerschaft und Geburt ins Haus, tun sich viele Fragen auf: Falle ich auch unter den Mutterschutz? Wer kümmert sich um das Geschäft? Wie lange kann ich überhaupt ausfallen? Wie sieht es finanziell aus, wenn ich über einige Wochen kein Geld verdienen kann?
Leider bietet das deutsche Gesetz hier nur wenige Unterstützungsmöglichkeiten.

Mutterschutzgesetz gilt nur für Arbeitnehmerinnen

Das Mutterschutzgesetz gilt nur für schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen, Auszubildende und Studentinnen. Es schützt ihre Gesundheit und die ihres Kindes. Dafür gibt es unter anderem Regelungen zu Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen und Tätigkeiten, die sie nicht ausüben dürfen. 

Kein Mutterschutzgesetz für Selbstständige

Da das Mutterschutzgesetz nicht für Selbstständige gilt, ist hier Eigeninitiative gefragt.
Du als Selbstständige hast verschiedene Möglichkeiten, dich während und nach der Schwangerschaft abzusichern. Die Wahl der Krankenversicherung, private Vorsorge und eine gezielte Planung der Elternzeit sind entscheidend, um finanzielle und gesundheitliche Sicherheit zu gewährleisten.

Es ist natürlich wichtig, dass du dich rechtzeitig mit dem Thema auseinandersetzt und dich über Möglichkeiten der Unterstützung informierst. Dies gilt insbesondere wenn du vor der Schwangerschaft noch nichts oder nur wenig verdienen konntest.

- Krankenversicherung

Selbstständige können sich entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder privat versichern. Beide Versicherungen bieten Leistungen für Schwangerschaft und Mutterschaft.

  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Die GKV übernimmt die Kosten für Schwangerschaftsvorsorge, Geburt und die Wochenbettbetreuung. Selbstständige, die einen Wahltarif für Krankengeld abgeschlossen haben, können außerdem ab der 7. Woche der Krankheit (z. B. durch Komplikationen in der Schwangerschaft) Anspruch auf Krankengeld haben.
  • Private Krankenversicherung (PKV): Die Leistungen sind je nach Tarif unterschiedlich. Es ist wichtig, eine ausreichende Absicherung für Schwangerschafts- und Geburtskosten sowie ein Krankentagegeld (für Verdienstausfall) zu vereinbaren.

- Mutterschaftsgeld

Selbstständige erhalten in der Regel kein Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse, es sei denn, sie sind freiwillig gesetzlich versichert und haben sich für den Krankengeldanspruch entschieden.

  • Freiwillig gesetzlich Versicherte mit Krankengeldanspruch: Sie können Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes (in der Regel 70 % des Arbeitseinkommens) für die Dauer des Mutterschutzes (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt) erhalten.
  • Private Krankenversicherung: Hier gibt es keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, es sei denn, es wurde ein spezieller Tarif für Krankentagegeld abgeschlossen, der auch Mutterschutz abdeckt.

- Elterngeld

Unabhängig von der Krankenversicherung haben Selbstständige Anspruch auf Elterngeld. Dieses ersetzt nach der Geburt einen Teil des entfallenen Einkommens.

  • Das Elterngeld beträgt in der Regel 65–67 % des Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens aber 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat.
  • Selbstständige müssen ihr Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt nachweisen, um die Höhe des Elterngeldes zu bestimmen.
  • Es gibt auch das Elterngeld Plus, das sich besonders für Selbstständige eignet, die nach der Geburt in Teilzeit weiterarbeiten möchten.

- Schutzfristen und Mutterschutzgesetz

Da für Selbstständige das Mutterschutzgesetz in der Regel nicht gilt, gibt es auch keine gesetzlichen Schutzfristen oder Arbeitsverbote. Du musst selbst entscheiden, wann und wie lange du während der Schwangerschaft und nach der Geburt pausieren willst.

- Betriebliche Absicherung

Für den Fall von längerer Abwesenheit durch Schwangerschaft oder Mutterschutz können Selbstständige Vorsorgemaßnahmen im Betrieb treffen, z. B.:

  • Vertretungen organisieren: Eine geeignete Person oder ein Team könnte während der Auszeit die Aufgaben übernehmen.
  • Kooperationen oder Outsourcing: Geschäftstätigkeiten können teilweise ausgelagert werden.

- Private Vorsorge und Absicherung

Es ist ratsam - wenn möglich - zusätzlich zur Kranken- und Elterngeldregelung privat vorzusorgen:

  • Einnahmen durch Rücklagen: Regelmäßiges Sparen kann finanzielle Engpässe während der Schwangerschaft und nach der Geburt abfedern.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Diese kann zusätzliche Sicherheit bieten, falls es während oder nach der Schwangerschaft zu gesundheitlichen Problemen kommt, die die Erwerbsfähigkeit einschränken.

Informationen des BMWK zum Mutterschutz

Das BMWK hat aktuell wesentliche Informationen für Frauen, die in Vollzeit selbstständig tätig und die nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, zusammengefasst und die wichtigsten Punkte ausführlich erläutert: Mutterschutz für Selbstständige