Jede gewerbliche Internetseite braucht ein Impressum

Ein Impressum ist eine rechtliche Anforderung, die bestimmte Informationen über den Betreiber einer Website oder eines Online-Dienstes enthält.

Zuletzt aktualisiert: 22.08.2025

Warum muss deine Internetseite ein Impressum haben?

Laut § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und § 18 Medienstaatsvertrag (MStV) braucht jede Internetseite, die gewerblich betrieben wird, ein Impressum.
Ein fehlendes oder mangelhaftes Impressum ist zum einen ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Dadurch können sich durchaus Unterlassungsansprüche von Mitbewerbern ergeben, die nicht selten mithilfe von kostenpflichtigen Abmahnungen durchgesetzt werden.
Wird zum anderen in diesem Impressum entgegen § 5 Abs. 1 DDG eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar gehalten, begeht man nach § 33 DDG eine Ordnungswidrigkeit. Die kann mit hohen Geldstrafen geahndet werden.

Was muss in einem rechtssicheren Impressum stehen?

Die genauen Anforderungen können je nach Unternehmen variieren, aber im Allgemeinen sollten folgende Informationen im Impressum deiner Seite enthalten sein:

  1. Name und Anschrift des Anbieters
    Dies bezieht sich auf das Unternehmen als Betreiber der Website oder des Online-Dienstes. Es sollte der vollständige Name, die Adresse und gegebenenfalls weitere Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse deines Unternehmens angegeben werden.
  2. Rechtsform des Betriebs
    Diese Angabe ist bei juristischen Personen nötig (z. B. GmbH, AG GbR, OHG, KG).
  3. Vertretungsberechtigte Personen
    Wenn das Unternehmen eine juristische Person ist, sollten die Namen der Personen genannt werden, die dein Unternehmen rechtlich vertreten können.
  4. Registereintrag (falls zutreffend)
    Falls dein Unternehmen ins Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen ist, musst du die Registernummer und das zuständige Registergericht nennen.
  5. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls zutreffend)
    Bei Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtig sind, sollte die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden.
  6. Angaben bei beruflicher oder aufsichtsrechtlicher Zulassungspflicht
    Für bestimmte Berufe oder Dienstleistungen kann eine besondere Registrierung oder Zulassung erforderlich sein (gilt z. B. für Makler, Bauträger, Spielhallenbetreiber, Meisterbetrieben). Hier muss deine zuständige Kammer angegeben werden.
  7. Angaben bei bestimmten reglementierten Berufen
    Hier muss die Berufsbezeichnung sowie die zuständige Kammer angegeben werden (das gilt z. B. für Ärzte, Notare, Apotheker, aber auch Altenpfleger, Augenoptiker oder Zahntechniker).
  8. Angaben zur Datenschutzerklärung
    Ein Link zur Datenschutzerklärung ist oft im Impressum enthalten. Die Datenschutzerklärung informiert deine Internetnutzer darüber, wie personenbezogene Daten auf der Website verarbeitet werden.
  9. Angaben zur Verantwortlichkeit für Inhalte
    Hier solltest du klarstellen, dass du nur für die eigenen Inhalte verantwortlich bist. Das ist vor allem wichtig, wenn es externe Links auf deiner Seite gibt. Hier solltest du dich rein formal von deren Inhalten erfolgen.
  10. Angaben zur alternativen Streitbeilegung (falls zutreffend)
    Hast du mehr als 10 Mitarbeitende, musst du nach § 36 VSBG auf deiner Webseite und in den AGB erklären, ob du zur Teilnahme an einer alternativen Streitbeilegung bereit bist. In dem Fall musst du auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen.
    Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten müssen keine generelle Information ins Impressum aufnehmen. Aber: Wenn es bereits zu einer Streitigkeit gekommen ist und diese nicht beigelegt werden konnte, musst du auf die zuständige Schlichtungsstelle hinweisen (§ 37 VSBG).
    (Hinweis für den Fall, dass du dein Impressum bereits vor dem 20. Juli 2025 erstellt hast: Bis zum 19. Juli 2025 gab es die Plattform für die Online-Streitbeilegung (ODR), auf die eventuell hingewiesen wurde. Diese existiert aber ab dem 20. Juli 2025 nicht mehr. Hast du also in deinem Impressum noch den Hinweis auf die ODR, musst du den vollständig entfernen. Andernfalls droht der Vorwurf irreführender Angaben.)
  11. Gegebenenfalls Medienrechtliche Angaben
    Bei Websites mit journalistisch-redaktionellen Inhalten musst du zusätzliche medienrechtliche Angaben machen. Dorthin gehört zum Beispiel der Name der Verantwortlichen für journalistisch-redaktionelle Inhalte.
  12. Auch für deine Accounts in sozialen Netzwerken benötigst du ein Impressum, wenn das jeweilige Konto gewerblich genutzt wird.

Ergänzender Hinweis

Das Impressum muss auf der Internetseite leicht zu finden und zu öffnen sein. In der Regel wird es auf der Startseite über das Anklicken eines Feldes mit der Bezeichnung „Impressum” in der Navigationsleiste aufgerufen.
Ratsam ist außerdem, dass du dich von Fachleuten beraten lässt, um sicherzustellen, dass das Impressum den geltenden Vorschriften für die eigene Website entspricht.

Zum Schluss noch ein Tipp

Genauso wichtig wie das Impressum sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die auf der Website einsehbar sein müssen. Informationen dazu findest du z. B. in unserem Beitrag vom 17.01.2023.