Sommerzeit 2025: Die Uhr wird wieder umgestellt

Es ist wieder soweit: Am Sonntag, den 30. März 2025, werden die Uhren um eine Stunde vorgestellt. Dann beginnt die Sommerzeit, die in diesem Jahr am Sonntag, den 26. Oktober 2025, endet.

Zuletzt aktualisiert: 25.03.2025
Symbolbild für Umstellung auf Sommerzeit (Daylight Saving Time): Wecker mit der Anzeige 2.00 Uhr

Wann beginnt und wann endet die Sommerzeit in diesem Jahr?

Nach der Verordnung über die Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit ab dem Jahr 2002 (Sommerzeitverordnung) vom 12. Juli 2001 wird die Uhr:

  • im Zeitpunkt des Beginns der Sommerzeit am Sonntag, den 30. März 2025, 2.00 Uhr, wird die Uhr um eine Stunde von 2.00 Uhr auf 3.00 Uhr vorgestellt
    und
  • im Zeitpunkt des Endes der Sommerzeit am Sonntag, den 26. Oktober 2025, 3.00 Uhr, wird die Uhr um eine Stunde von 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr zurückgestellt.

Was gilt arbeitsrechtlich?

Wenn Beschäftigte in der Nacht vom Sonnabend zum Sonntag arbeiten, musst du als Arbeitgeber:in die folgenden arbeitsrechtlichen Folgen beachten:

Soweit wegen dem Beginn der Sommerzeit eine Stunde weniger gearbeitet wird, liegt ein weder in der Person der Beschäftigten noch im betrieblichen Bereich begründetes Leistungshindernis, also ein Fall der Unmöglichkeit vor, der von keiner Partei zu vertreten ist.
Beschäftigte haben deshalb weder die Pflicht noch das Recht, die ausgefallene Arbeitszeit vor- oder nachzuarbeiten.
Zudem musst du als Arbeitgeber:in für die ausfallende Arbeitszeit kein Entgelt zahlen.
Wer also nach Stunden bezahlt wird, verliert den Anspruch auf Bezahlung, da die Stunde ja nicht gearbeitet worden ist. Für Beschäftigte, die einen festen Monatslohn erhalten, ändert sich hier nichts.

Wird jedoch am Ende der Sommerzeit eine Stunde länger gearbeitet, weil die Stundenzählung um eine Stunde zurückgestellt wird, liegt Mehrarbeit vor, sodass diese Zeit einschließlich eines eventuellen tarifvertraglichen Mehrarbeitszuschlag zu vergüten ist.
Hinweis dazu:
Hast du im Arbeitsvertrag eine wirksame Regelung darüber getroffen, dass eine bestimmte Anzahl von Überstunden mit der Bruttomonatsvergütung abgegolten ist, ist davon auch die zusätzliche Arbeitsstunde erfasst. Gibt es einen gültigen Tarifvertrag mit einer Regelung zur Vergütung von Überstunden, so gilt: Bei Überschreitung der Wochenarbeitszeit aufgrund der zusätzlichen Stunde muss diese als Überstunde vergütet oder mit einem entsprechenden Zuschlag in ein Arbeitszeitkonto eingestellt werden.
Gibt es keine Regelung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ist gemäß § 612 BGB zu prüfen, ob die Überstunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist (BAG, Urteil vom 22. Februar 2012 – 5 AZR 765/10). Dies ist in der Regel der Fall.

Übrigens: Sollte der Wechsel zwischen Winter- und Sommerzeit nicht beendet werden?

Eigentlich ja, aber:
Noch immer gibt es in der EU keine Einigung darüber, ob und wie der Wechsel zwischen Winter- und Sommerzeit beendet wird - obwohl eigentlich schon 2021 Schluss damit sein sollte. 
Größtes Problem ist, dass die EU-Länder selbst wählen können, ob sie dauerhaft Sommer- oder Winterzeit wollen. Damit die Änderung in Kraft treten kann, müssten aber die EU-Staaten mehrheitlich der Abschaffung der Sommerzeit zustimmen. Dazu gab es bislang keine Einigung. Es besteht die Sorge, dass die Auswirkungen einer Änderung nicht ausreichend erforscht und analysiert seien und darüber hinaus ein Flickenteppich vieler unterschiedlicher Zeitzonen in Europa entsteht.
(Hier findest du mehr Informationen dazu.)

Zudem haben die Politiker das Thema wohl einfach "verschlafen" und es ist mehr oder weniger wieder in der Versenkung verschwunden.
Du kannst also damit rechnen, dass es auch in den folgenden Jahren wieder eine Umstellung auf die europäische Sommerzeit geben wird.

Tipp

Zum Schluss noch eine “Eselsbrücke” für dich (falls du auch zu denen gehörst, die sich bis heute nicht merken können, ob sie die Uhr nun vor- oder zurückstellen müssen):
Beginnt der Sommer, werden die Gartenmöbel vor das Haus gestellt – die Uhr stellst du also ebenfalls vor.
Endet der Sommer, werden die Möbel wieder zurück in Haus gestellt – und ebenso stellst du die Uhr zurück!