Für Arbeitsentgelt, das Arbeitnehmer:innen aus einem Beschäftigungsverhältnis heraus erzielen, müssen in der Regel auch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.
Unternehmen sind verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge korrekt abzuführen - sowohl den Arbeitnehmer:innen- als auch den Arbeitgeber:innen-Anteil.
Entscheidend ist die richtige Beurteilung des erzielten Arbeitsentgelts.
Denn: Entstehen bei der Berechnung Fehler, können Sozialversicherungsträger Beiträge nachfordern. Beitragsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber verjähren frühestens vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres ihrer Fälligkeit.
Es gibt viele Fragen und Fallkonstellationen, Fragen, mit denen sich Unternehmen auseinandersetzen müssen:
Wie werden Sozialversicherungsbeiträge grundlegend berechnet, welche Sonderregelungen gelten für Geringverdiener, was bedeutet die Märzklausel? Was ist mit Sonderzahlungen oder Zeiten ohne Arbeitsentgelt? Sind Arbeitnehmer:innen- und Arbeitgeber:innen-Anteile immer gleich groß?
Wo findest du Informationen zur richtigen Berechnung?
Mit der Sozialversicherungsprüfung im Unternehmen beauftragt sind die Träger der Deutschen Rentenversicherung.
Um Problemen und Fehlern bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge in den Unternehmen vorzubeugen, stellt die Deutsche Rentenversicherung als Unterstützung für Arbeitgeber:innen zum Thema die Broschüre „Auf den Punkt gebracht: Beiträge“ bereit.
Hier findest du grundlegende und umfangreiche Informationen dazu, wie die Sozialversicherungsbeiträge anhand des maßgeblichen Arbeitsentgelts berechnet werden. Auf diese Weise können Fehler, die später zu Prüfbeanstandungen führen, bereits im Vorfeld vermieden werden.
Vorgehensweise und die Berechnungsgrundlagen werden anhand vieler Beispiele erläutert, sodass die Vorgänge gut nachvollziehbar sind.
Wichtige Begriffe sind im laufenden Text mit blauer Schrift gekennzeichnet. Sie werden zum Teil am Rand mit dem gleichen oder einem ähnlichen Begriff wiederholt.
Ein Entgeltkatalog am Ende dieser Broschüre listet häufig vorkommende Entgeltarten auf und hilft dir, diese aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht richtig zu bewerten.
Die Broschüre ist zudem umfassend verlinkt. So können alle genannten Paragraphen, BSG-Urteile, Ausgaben der Zeitschrift „summa summarum“ oder andere spannende und weiterführende Inhalte mit einem Klick erreicht werden.
Hinweis
Die Deutsche Rentenversicherung stellt weitere Handreichungen für Unternehmen mit Informationen rund um die Versicherungspflicht und -freiheit der verschiedensten Personengruppen zur Verfügung, die jährlich überarbeitet werden:
Alle Broschüren werden jährlich aktualisiert.