Unternehmen in MV erhalten Förderung für Klimaschutzmaßnahmen

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt hat im VI. Quartal 2024 eine Klimaschutzförderrichtlinie für Unternehmen erlassen.

Zuletzt aktualisiert: 25.01.2024

Worum geht es bei dem Programm?

Ab dieser Woche kannst du über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Zuwendungen zum Zweck der nachhaltigen Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen erhalten. Dazu gehören u. a. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie der Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung, sofern sie nicht oder nur teilweise durch die Europäische Union oder die Bundesregierung gefördert werden.

Zuwendungsfähig sind insbesondere folgende fünf Vorhabensarten           

  1. Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen, die der Öffentlichkeit zentral über eine Plattform zur allgemeinen Nutzung digital bereitgestellt werden
  2. Planung von investiven Vorhaben sowie zur intelligenten Kopplung
  3. Investive Vorhaben zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard zum Zeitpunkt des Antragseingangs hinausgehen
  4. Investive Vorhaben der Entwicklung oder Errichtung intelligenter kleinräumiger Energiesysteme (einschließlich intelligenter Netze und Informations- und Kommunikationssysteme) und lokaler Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien
  5. Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Einsparung von Energie oder Treibhausgasemissionen, die durch Öffentlichkeitsarbeit landesweit zur Nachahmung anregen sollen.

Welche konkreten Maßnahmen gefördert werden, kannst du der Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen (KliSFöRLUnt M.V) entnehmen.

Wer kann gefördert werden?

Zuwendungsempfänger können sein:

  1. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sofern sie in Mecklenburg-Vorpommern eine Betriebsstätte unterhalten, einschließlich Genossenschaften und Dienstleistungsunternehmen (auch Contracting Unternehmen genannt),
  2. kommunale Zweckverbände, rechtsfähige kommunale Anstalten öffentlichen Rechts und kommunale Landesverbände Mecklenburg-Vorpommerns, sofern diese Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft oder
  3. Vereine, Verbände und Stiftungen, sowie gemeinwohlorientierte Gesellschaften, sofern diese Förderung ihre wirtschaftliche Tätigkeit betrifft.

Keine Zuwendung erhalten:

  1. freiberuflich Tätige sowie Unternehmen, die für eine landwirtschaftliche Primärproduktion im Rahmen des jeweils geltenden Agrarinvestitionsförderprogramms zuwendungsfähig sind,
  2. Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet haben, und
  3. Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung

Wo kannst du die Förderung beantragen?

Zuwendungen werden auf schriftlichen Antrag gewährt. Die Antragsformulare sind im Internet unter www.lfi-mv.de in der Kategorie „Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen“ abrufbar.

Quelle: Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt (LM), PI Nr. 026/2024  

Tipp

Wenn du dich auch über andere Förderprogramme informieren willst, schau doch mal hier rein: Förderprogramme – die wichtigsten auf einen Blick