Was versteht man unter Transformation der Arbeitswelt?
Die Transformation der Arbeitswelt lösen aus bzw. begünstigen verschiedene Faktoren , z.B. Digitalisierung und technische Neuerungen, Dekarbonisierung, Globalisierung, demografische Entwicklung und den Wertewandel in der Gesellschaft. Sie beschreibt, inwieweit diese Faktoren und Trends Auswirkungen auf die Arbeitswelt haben. Unternehmen, Betriebe und Beschäftigte müssen sich an diese gesamtgesellschaftlichen Veränderungsprozesse anpassen und sie aktiv gestalten.
Beispielsweise lösen Transformationsprozesse Fachkräfteengpässe aus oder verstärken sie.
Darauf müssen Unternehmen reagieren, um weiterhin wertschöpfend tätig sein zu können. Aber auch Beschäftigte müssen sich an neue Tätigkeitsanforderungen anpassen.
Wie will das Land die Unternehmen bei der Transformation unterstützen?
Zum Beispiel mit der neuen Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung in der Transformation der Arbeitswelt (kurz: Transformationsrichtlinie).
Dazu beteiligt sich das Land an einzelbetrieblichen Verbundvorhaben in Zusammenarbeit mit einem fachlich versierten Partner mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Dafür werden Ideenwettbewerbe zu verschiedenen Themenschwerpunkten durchgeführt.
Erster Ideenaufruf zu KI-Projekten in Unternehmen
Aktuell ist der erste Ideenaufruf gestartet.
Themenschwerpunkt ist Künstliche Intelligenz (KI). Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern sind aufgerufen, sich mit entsprechenden Vorhaben, die zur Sicherung und/oder Gewinnung von Fachkräften beitragen, an einem Ideenwettbewerb zu beteiligen.
Ideenaufruf zur Förderung der Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung in der Transformation der Arbeitswelt - Themenschwerpunkt "Künstliche Intelligenz" (KI)
- Was wird gefördert?
Gegenstand der Zuwendung sind einzelbetriebliche Verbundvorhaben von Unternehmen in Zusammenarbeit mit mindestens einem fachlich versierten und über einschlägige Erfahrungen in dem Themenbereich verfügenden Partner (z. B. Universität, Hochschule, Hochschule, außeruniversitären Forschungseinrichtung, Institution, Nichtregierungsorganisation, einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung oder Ähnlichem). Zuwendungsfähig sind Vorhaben, die eine Laufzeit von mindestens sechs Monaten und höchstens 24 Monaten haben.
Mögliche Vorhaben können laut Ideenaufruf z. B. sein:
- beschäftigtenorientierte, betriebliche Maßnahmen zur Steigerung der KI-Kompetenzen von Beschäftigten einschließlich von Führungskräften
- die Planung und Umsetzung von KI-gestützten Anwendungen, beispielsweise in der Produktion, in der Verwaltung oder im Kundenmanagement, zur
Energieeinsparung und Ressourcenoptimierung, im Wissensmanagement von Unternehmen
- Vorhaben zur Entwicklung eigener Anwendungsfälle für den Einsatz von KI im Betrieb
- betriebliche Maßnahmen zum Abbau von Vorbehalten und Stärkung des Bewusstseins für KI in der Belegschaft,
- Wer wird gefördert?
Gefördert werden natürliche Personen, die Inhaber eines Unternehmens sind, Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts, die ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.
- Wie hoch ist die Zuwendung?
Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 50.000 Euro und dürfen höchstens 100.000 Euro betragen.
Zuwendungsfähig sind die pauschalierten Ausgaben für das angestellte Personal auf der Basis von Einheitskosten (Personalkostenpauschale). geregelt. Zuwendungsfähig sind zudem die pauschalierten Sachausgaben (Restkostenpauschale).
- Wie kann die Förderung beantragt werden?
Die Auswahl und Bewilligung von einzelbetrieblichen Verbundvorhaben erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren durch die GSA:
1. Vorverfahren (Ideenwettbewerb)
Das Vorverfahren startet mit einem themenspezifischen Ideenaufruf. Für die Teilnahme am Ideenwettbewerb ist eine Projektskizze schriftlich und formgebunden bis zum 19.05.2025 bei der GSA vorzulegen. (PDF-Formular 2, Projektskizze, musst du zum Ausfüllen herunterladen, speichern und vom Speicherort aus neu starten)
Nach Eingang der Projektskizze erfolgt eine Prüfung auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit durch die GSA. Es schließt sich eine fachliche Bewertung und Votierung der eingegangenen Projektskizzen durch eine Auswahljury an.
2. Antragsverfahren
Wenn für die Projektskizze ein positives Votum der Auswahljury als förderwürdiges Projekt vorliegt, erfolgt durch die GSA die Aufforderung zur Antragstellung sowie die elektronische Bereitstellung des Antragsformulars.
3. Bewilligungsverfahren
Die GSA prüft als Bewilligungsbehörde die Vollständigkeit der Antragsunterlagen, die Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen und die Plausibilität der beantragten Projektausgaben unter Berücksichtigung der eingereichten Projektskizze. Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt durch schriftlichen Bescheid der Bewilligungsbehörde.