Wachstumsinitiative der Bundesregierung

Das Bundeskabinett hat am 17. Juli 2024 u. a. die Wachstumsinitiative für Deutschland beschlossen.

Zuletzt aktualisiert: 25.07.2024

Unter dem Titel „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ hat man sich auf ein Maßnahmenpaket verständigt, um der deutschen Wirtschaft umgehend neue Impulse für ein sicheres, wettbewerbsfähiges und zukunftsfähiges Deutschland und mehr wirtschaftliche Dynamik zu geben.

Wachstumsinitiative: 49 Maßnahmen in fünf Bereichen

Die nachfolgenden 5 Bereiche bilden den Schwerpunkt der Wachstumsinitiative:

  1. Wettbewerbsfähigkeit stärken: Investitionen anreizen, Rahmenbedingungen verbessern,
  2. unternehmerische Dynamik stärken: unnötige Bürokratie abbauen,
  3. Dynamisierung durch bessere Arbeitsanreize und mehr Fachkräfte,
  4. ein leistungsfähiger Finanzstandort für eine starke Wirtschaft,
  5. ein leistungsfähiger Energiemarkt für die Wirtschaft von morgen.

Einige wesentliche Maßnahmen aus der Wachstumsinitiative

  • Strompreispaket soll dauerhaft gelten
    Das Strompreispaket soll nun dauerhaft gelten und ausgeweitet werden. Es war zunächst bis 2025 befristet und entlastet die Wirtschaft bei den Stromkosten. Wesentlicher Bestandteil des Paketes ist eine massive Stromsteuersenkung für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes.
  • Reduzierung datenschutzrechtlicher Anforderungen
    Im Rahmen eines erweiterten Bürokratieabbauprogramms sollen u.a. datenschutzrechtliche Anforderungen reduziert und in ihrer Anwendung auf europäischer Ebene vereinheitlicht werden. So soll z.B. der Schwellenwert für die Bestellung einer/eines Datenschutzbeauftragten von derzeit 20 auf 50 Beschäftigte erhöht werden.
  • Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
    Die europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) soll durch eine Novellierung des Lieferketten-Sorgfaltspflichtgesetzes (LkSG) „möglichst unbürokratisch“ 1:1 umgesetzt werden. Dabei sollen alle Pflichten aus der CSDDD, einschließlich der Regelungen zur zivilrechtlichen Haftung, erst zum spätesten europarechtlich vorgeschriebenen Zeitpunkt verbindlich werden.
  • Verabschiedung eines Bundestariftreuegesetzes
    Im Rahmen einer umfassenden Novellierung des Vergaberechts soll ein Bundestariftreuegesetz geschaffen werden, um die Einhaltung von Tarifverträgen bei Ausschreibungen zur Bedingung zu machen.
  • Steuer- und Beitragsbefreiung für Mehrarbeit
    Für Mehrarbeit anfallende Zuschläge, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen, sollen steuer- und beitragsfrei gestellt werden. Dabei gilt als Vollzeitarbeit soll bei tariflichen Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, bei nicht tariflich festgelegten oder vereinbarten Arbeitszeiten eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Auch Arbeitgeberzuschüsse für Arbeitszeitverlängerungen sollen zukünftig steuerlich begünstigt werden.
  • Abweichungen von der nach gesetzlich vorgegebenen Tageshöchstarbeitszeit durch Tarifvertrag
    Unternehmen sollen von den bisherigen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes zur täglichen Höchstarbeitszeit abweichen können, wenn dies in Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen vorgesehen ist. Die Regelung soll befristet sein. Gleichzeitig soll bei der Weiterentwicklung des Arbeitsrechts Vertrauensarbeitszeit auch in Zukunft möglich bleiben.
  • Überprüfung der aktuellen Sonderregelungen zur telefonischen Krankschreibung
    Die jetzigen Sonderregelungen zur telefonischen Krankmeldung durch Arztpraxen sollen überprüft und ggf. möglichst unbürokratisch angepasst werden.
  • Erlaubnis für Aufnahme von Zeitarbeit bei Einwanderung von ausländischen Arbeitnehmern
    Die Zuwanderung ausländischer Arbeitnehmer in die Zeitarbeit soll erlaubt werden, wenn ab dem ersten Tag der Beschäftigung das Prinzip „equal pay“ eingehalten wird und eine Mindestbeschäftigungsdauer von 12 Monaten vereinbart wird.
  • Überarbeitung der Regeln für die betriebliche Altersversorgung im Hinblick auf Beschäftigte mit geringem Einkommen
    Die betriebliche Altersvorsorge (BAV) soll so überarbeitet werden, dass künftig mehr Unternehmen eine BAV anbieten und insbesondere Beschäftigte mit geringem Einkommen gefördert werden können.

Hinweis

Die Wachstumsinitiative muss noch den Bundesrat passieren, sodass es durchaus noch zu Änderungen bzw. Anpassungen kommen kann.