Über das Programm Women TechEU
Ziel des Programmes ist es, ein geschlechtergerechteres Unternehmer-Ökosystem zu schaffen. Denn nur Vielfalt treibt Innovation voran. Mit Hilfe des Programmes Women TechEU sollen Frauen in der Deep-Tech-Branche mehr Möglichkeiten, Ressourcen und Unterstützung geboten werden, damit sie erfolgreich sein können.
Das Projektkonsortium startet innerhalb von zwei Jahren vier Bewerbungsaufrufe, die nach einem strengen Evaluierungsprozess zu insgesamt 160 Begünstigten führen werden. Jede Begünstigte erhält Zuschüsse in Höhe von 75.000 Euro (nicht verwässernde Finanzierung*) sowie ein personalisiertes Geschäftsentwicklungsprogramm, das unter anderem Mentoring, Coaching und gezielte Schulungen umfasst.
Die Bewerbungsfrist für den ersten Aufruf läuft bis zum 17. März 2025, 17:00 Uhr MEZ.
Wer kann sich für Women TechEU bewerben?
Women TechEU richtet sich an Deep-Tech-Start-ups in der Frühphase, die von Frauen in einer Top-Management-Position (CEO, CTO oder gleichwertig) gegründet oder mitgegründet wurden. Frauen sollten zum Zeitpunkt der Einreichung mindestens 25 % der Anteile am Unternehmen halten. Das Unternehmen muss zum Zeitpunkt der Einreichung mindestens sechs Monate und höchstens acht Jahre lang in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit Horizon Europe assoziierten Land registriert und ansässig sein.
Das Unternehmen muss ein KMU gemäß der Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission sein und die Rechtsform eines kommerziellen Unternehmens haben (also keine Stiftung oder NGO). Darüber hinaus muss es sich in einem Stadium befinden, bevor es ein hochpräzises Minimum Viable Product 1 erreicht (nicht mehr als TRL6) und darf weniger als 1 Mio. € Eigenkapital aufgebracht haben. Weder die Bewerbung als Ganzes noch Teile davon dürfen zuvor bereits von einem anderen ähnlichen EU-Programm profitiert haben, z. B. von der Initiative Women TechEU, EmpoWomen usw.
Das Fehlen eines einzigen der oben genannten Kriterien führt sofort zur Nichtzulassung der Bewerbung.
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zum Programm und den weiteren Anforderungen für eine erfolgreiche Bewerbung findet ihr hier:
Startseite Women TechEU
FAQ
* Merkmale nicht-verwässernder Zuschüsse:
- Keine Eigenkapitalabgabe
- Keine Rückzahlung erforderlich
- Oft von staatlichen oder gemeinnützigen Institutionen vergeben
- Kein Einfluss auf Unternehmensführung