
Nicht alle Schwierigkeiten entstehen durch eigenes Handeln: Veränderte Marktbedingungen, steigende Kosten, Lieferengpässe, Zahlungsausfälle, neue gesetzliche Anforderungen oder der Verlust wichtiger Geschäftspartner:innen, aber eben auch eigene falsche Entscheidungen können große Herausforderungen mit sich bringen. Zu einer Krise entwickeln sich solche Probleme vor allem dann, wenn man sie nicht (rechtzeitig) erkennt und korrigiert.
Wenn es kriselt, vertrauen viele Unternehmer:innen zu lange auf das Prinzip Hoffnung, anstatt auf ein aktives Krisenmanagement zu setzen. So verlieren sie kostbare Zeit im Kampf um die Rettung des Unternehmens. Denn dass sich das Unternehmen tatsächlich in einer Krise befindet, nehmen viele Unternehmer:innen oft erst im Stadium der Liquiditätskrise wahr. Dabei gibt es schon vorher eine Menge Warnsignale, auch wenn sie nicht immer leicht zu erkennen sind.
Broschüre des BMWK zum Thema Krisenmanagement
Wenn du dich intensiver über dieses Thema informieren willst oder selber das Gefühl hast, dass es nicht mehr so rund läuft in deinem Unternehmen: Viele wichtige Informationen, Tipps und Erklärungen findest du auf der Internetseite des BMWE „Gründen – kurz und knapp – Unternehmenskrisen erkennen und vermeiden“ . Die Broschüre „GründerZeiten Nr. 13: Krisenmanagement“ beschäftigt sich umfangreich und intensiv mit dem Thema und enthält viele Hinweise und Tipps.
– Wie erkenne ich eine Krise (rechtzeitig)?
Man kann drei Phasen voneinander unterscheiden: die oftmals noch beschwerdefreie Strategiekrise, die dann häufig schon schmerzhafte Erfolgskrise mit rückläufigen Umsätzen und schließlich die für das Unternehmen lebensbedrohliche Liquiditätskrise.
Die Veröffentlichungen zeigen dir auf, wie du die verschiedenen Krisenphasen erkennst und wie du mit gezielten Maßnahmen gegensteuern könntest. Du findest auch Tipps, wo du Unterstützung erhalten kannst.
– Wenn sich ein Insolvenzverfahren nicht vermeiden lässt
Informiert wird in beiden Veröffentlichen auch über die Möglichkeiten, die ein Insolvenzverfahren bietet.
Viele Unternehmer:innen verstehen unter „Insolvenz“ immer noch ausschließlich die „Liquidation“ des Unternehmens. Sie verkennen dabei, dass das betroffene Unternehmen z. B. mithilfe eines Insolvenzplans auch saniert werden kann, denn das Insolvenzrecht bietet seit Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) die Möglichkeit, nach einem Antrag auf Insolvenzeröffnung eine Sanierung vorzubereiten.
Das setzt aber voraus, dass dein Unternehmen noch zahlungsfähig ist, der Antrag im Insolvenzfall also frühzeitig genug gestellt wird.
Tipp
Ausführliche Informationen zum Thema Insolvenz und Liquidation findest du z. B. auf den Seiten des Bundesportals.
Barbara Behr






