E-Lastenfahrräder: Anschaffung wird wieder gefördert

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr.

Zuletzt aktualisiert: 05.12.2024

E-Lastenfahrräder erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Gerade in Zeiten hoher Spritpreise könnte sich die Anschaffung für so manches Unternehmen lohnen.

Über die Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr. Die Förderung wurde zwischenzeitlich ausgesetzt und hat im Oktober 2024 wieder neu begonnen.
Die Förderzeitraum endet nach heutigem Stand am 30.06.2027.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Antragsberechtigt für eine Förderung sind:

  • private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige)
  • Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Hochschulen)

Wichtig:
Die Antragstellung muss zwingend vor Beauftragung (Bestellung) beim Händler / Hersteller erfolgen. Nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides kann die Bestellung ausgelöst und der Kauf getätigt werden!

Was wird gefördert?

Förderfähig ist die Anschaffung (Kauf) von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenfahrräder bzw. E-Lastenpedelecs) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.
Ein fahrradgebundener Lastenverkehr im Sinne der E-Lastenfahrrad-Richtlinie ist gegeben, wenn mit einem geförderten E-Lastenfahrrad Güter (Sachen) transportiert werden.

Förderfähige E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger müssen aufgrund ihrer Bauart und Konstruktion folgende Anforderungen erfüllen. Sie müssen

  • Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind
  • mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad
  • ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg aufweisen
  • serienmäßig hergestellt und fabrikneu sein

Die Nenndauerleistung der elektrischen Antriebsunterstützung darf höchstens 250 Watt aufweisen, muss fortschreitend verringert und beim Erreichen von 25 km/h (oder früher) sowie beim Aussetzen des Tretens in die Pedale unterbrochen werden.

Die Liste von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern, die die bauartbedingten Anforderungen erfüllen und somit grundsätzlich förderfähig sind, findest du hier.

Was ist nicht förderfähig?

Nicht förderfähig sind S-Lastenpedelecs, die mit Tretunterstützung bis zu 45 km/h erreichen, sowie E-Bikes mit einem rein elektrischen Antrieb, welcher ohne Tretunterstützung auf über 6 km/h beschleunigt.

Ebenfalls nicht förderfähig sind E-Lastenfahrräder und -anhänger, die

  • nicht fabrikneu sind.
  • für den Personentransport konzipiert sind (z. B. Rikschas),
  • für private Einsatzzwecke (z. B. Einkäufe, Arbeitswege) angeschafft werden,
  • als Verkaufsstand bzw. für Verkaufsaufbauten (z. B. Getränkeverkauf) oder als dauerhafter Werbe- bzw. Informationsstand genutzt werden,
  • geleast oder durch Mietkauf angeschafft werden,
  • für Sharingzwecke angeschafft werden,
  • gebraucht erworben werden oder mit überwiegend gebrauchten Bauteilen ausgestattet sind,
  • mit einem Elektromotor nachgerüstet werden,

Wie erfolgt die Förderung der E-Lastenfahrräder?

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen sind grundsätzlich die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenanhänger mit E-Antrieb.

Ratenkauf ist zulässig ebenso wie Mietkauf (hier muss der Eigentumsübergang innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Inbetriebnahme im Mietkaufvertrag festgehalten sein.
Finanzierungsvertrag bzw. Mietkaufvertrag müssen sich zudem eindeutig auf die bewilligte(n)/geförderte(n) Einheit(n) beziehen. Eine Finanzierung über Leasing ist nicht zulässig.

Mehr Informationen findest du im Merkblatt zur E-Lastenfahrrad-Richtlinie. Hier werden auch die verschiedenen Arten vorgestellt, die als Lastenfahrräder bzw. Lastenanhänger und damit als förderfähig anerkannt werden.

Informationen zum Förderantrag