Nachfolgend einige Antworten zum Thema Arbeitsschutz
In jedem Unternehmen - egal ob 2 oder 200 Mitarbeiter - gilt:
Zwar ist jede Beschäftigte und jeder Beschäftigte grundsätzlich verpflichtet, sich aktiv am Arbeitsschutz zu beteiligen, die Verantwortung für den Arbeitsschutz tragen aber die Unternehmer:innen. Das bezieht sich auf alle Personen, die einen Betrieb ganz oder zum Teil leiten.
Die Pflichten der Beschäftigten ohne Führungsverantwortung – und dazu gehören auch Sicherheitsbeauftragte – beschränken sich darauf, Unternehmer und Vorgesetzte zu unterstützen. Die Beschäftigten müssen die Unterweisungen und Weisungen der Führungskräfte befolgen und tragen somit zur eigenen Sicherheit und Gesundheit bei.
Kannst du Pflichten übertragen?
Ja, du kannst Pflichten und Aufgaben im Arbeitsschutz auf einzelne Führungskräfte oder weitere Personen übertragen, wenn du z. B: zeitlich oder örtlich nicht in der Lage bist, diesen Pflichten sinnvoll nachzukommen.
Das heißt aber nicht, dass du von allen Pflichten befreit bist. Du bleibst verantwortlich für die Aufsicht und Kontrolle und hast dafür zu sorgen, dass die übertragenen Aufgaben auch tatsächlich umgesetzt werden!
Wem kannst du diese Pflichten übertragen?
Die für die Pflichtenübertragung vorgesehenen Personen müssen zuverlässig und fachkundig sein.
Zuverlässig heißt: Du kannst davon ausgehen, dass die Personen die Aufgaben des Arbeitsschutzes mit der gebotenen Sorgfalt ausführen werden.
Fachkundig heißt: Sie besitzen auch das einschlägige Fachwissen und die praktische Erfahrung, um die übertragenen Aufgaben sachgerecht ausführen zu können, das können z. B. sein: Betriebsleiter:in, Prokuristen:in, Objektleiter:in, Bauleiter:in, Meister:in, Schichtführer:in.
Eine schriftliche Übertragung der Unternehmerpflichten ist dafür nicht ausdrücklich erforderlich. Allerdings erhöhst du natürlich die die Rechtssicherheit sowohl für dich als auch die Beschäftigten, wenn die Details zu Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten klar geregelt sind (siehe dazu § 13 „Pflichtenübertragung" der DGUV Vorschrift 1 (inklusive Regel, Hilfestellungen, Anmerkungen und Muster).
Welche Pflicht im Arbeitsschutz kannst du als Unternehmer:in nicht übertragen?
Die wichtigste nicht übertragbare Pflicht ist die Kontrollpflicht. Das heißt, du musst die Umsetzung der Arbeitsschutzpflichten regelmäßig kontrollieren, für eine geeignete Organisation im Unternehmen sorgen, die erforderlichen Mittel bereitstellen und Vorkehrungen treffen, damit die Arbeitsschutzmaßnahmen bei allen Tätigkeiten beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.
Wo findest du ausführliche Informationen zum Thema Arbeitsschutz?
- In der „DGUV Vorschrift 1 Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention" der deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DVUG) findest du eine kompakte Übersicht zu Fragen des Arbeitsschutzes.
- Weitergehende Informationen zum Thema Arbeitsschutz inkl. Rechtstexte und Technischer Regeln für die verschiedenen Arbeitsbereiche findest du auch auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), z. B. das „Handbuch Gefährdungsbeurteilung“ als Grundlage für die Beurteilung deiner notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen.
- Im „Arbeitsschutzhandbuch Mecklenburg-Vorpommern“ stehen kleinere und mittlere Handwerksbetriebe im Mittelpunkt. In dem Buch ist unter anderem ein „Erstcheck“ in Form einer Prüfliste abgebildet, mit dem unter anderem eine Gefährdungsbeurteilung möglich ist.