Gesetz zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird eingeführt, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zu verbessern. Ziel ist es, Barrieren in Produkten und Dienstleistungen abzubauen und so den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu erleichtern – also Barrierefreiheit zu schaffen.

Worum geht es in dem Gesetz zur Barrierefreiheit genau?

Das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) setzt die RICHTLINIE (EU) 2019/882 um und regelt u. a. die Pflichten der Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleistungserbringer. Zudem geht es um die Marktüberwachung sowie die Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten hinsichtlich der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. § 1 des BFSG benennt genau, welche Produkte und Dienstleistungen in den Anwendungsbereich fallen.
Mit der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz werden die konkreten Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen festgelegt.

Gibt es Ausnahmeregelungen?

Die Aufzählung in § 1 des BFSG ist abschließend. Wenn also deine Produkte oder Dienstleistungen nicht aufgeführt werden, musst du die Anforderungen des BFSG nicht beachten.
Zudem sind Kleinstunternehmen, die ausschließlich Dienstleistungen erbringen, grundsätzlich von der Pflicht zur Barrierefreiheit ausgenommen.
Kleinstunternehmen, die mit in den Anwendungsbereich des BFSG fallenden Produkten befasst sind, sind nicht vom Gesetz ausgenommen!

Ob dein Unternehmen ebenfalls betroffen ist, solltest du deshalb zeitnah prüfen.
Es reicht z. B. aus, dass Produkte auf deiner Website angeboten werden, um unter den Anwendungsbereich des Gesetzes zu fallen. Dann handelt es sich nämlich um eine sog. „Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr“ und die ist im § 1 des BFSG erfasst. Dann musst du deine Internetseite barrierefrei gestalten.

Das BFSG wird zwar erst ab dem 28.06.2025 in Kraft treten. Das bedeutet aber auch, dass ab diesem Zeitpunkt die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt werden müssen. Nur für wenige Produkte und Dienstleistungen gibt es Übergangsbestimmungen.

Leitlinien für die Anwendung

Um den Unternehmen die Anwendung des BFSG zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMASLeitlinien erstellt. Mit diesen Leitlinien wird den Unternehmen und Rechtsanwendern ein Wegweiser durch das BFSG zur Verfügung gestellt: Angefangen mit der Frage, ob man als Unternehmen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt, bis hin zu Erläuterungen, was passieren kann, wenn man die Barrierefreiheitsanforderungen nicht einhält, bereiten die Leitlinien die wichtigsten Themen aus dem BFSG verständlich auf und erläutern sie anhand von praktischen Beispielen.
Dabei wird auch deutlich, dass Barrierefreiheit keine zusätzliche Belastung für Unternehmen darstellt, sondern für alle – auch für Kleinstunternehmen – eine lohnende Investition ist.

Leitlinien für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes

Weitere Artikel

Blick von oben auf eine Naturlandschaft mit Wäldern und Seen

Nachhaltigkeit im Tourismus: Erfolgsfaktor für Gründungen?

Weiterlesen
zu sehen ist ein Tisch mit Werkzeugen und ein Laptop, auf dem jemand etwas eintippen will

LFI M-V startet digitales Förderportal

Weiterlesen
Blick in eine Halle mit Maschinenrobotern, passend zum Thema ROBOTICS AWARD

ROBOTICS AWARD 2027

Weiterlesen
2 Personen freuen sich über ein Smartphone, das sie aus einem Karton genommenen haben. Wichtig ist der Texthinweis: KI-generiertes Bild.

Transparenzpflichten bei Nutzung Künstlicher Intelligenz ab August 2026

Weiterlesen

Guter Unternehmer, schlechter Unternehmer: das Mindset entscheidet

Weiterlesen

NaturMomente: Projektwettbewerb Ländlicher Tourismus

Weiterlesen
Seite 1 von 112

Noch nicht ganz auf Kurs oder fehlt der passende Ankerpunkt?

Dann einfach Kontakt aufnehmen. Wir unterstützen dabei, den richtigen Weg durch die Gründungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern zu finden.

Kontakt aufnehmen
Nach oben scrollen