KI-Kompetenz: Das gilt ab Februar 2025

Dazu hatten wir euch bereits am 20.11.2024 in unserem Beitrag „KI-Verordnung: Einheitliche Regeln in der EU“ informiert.
Ab dem 2. Februar 2025 sind nun weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung in Kraft getreten.

Es geht dabei z. B. um das Verbot von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz zu finden in Artikel 5 der KI-Verordnung (hier ab Seite 51).
Zum anderen greifen jetzt auch Vorgaben für Anforderungen an die KI-Kompetenz von Beschäftigten.

Was bedeutet KI-Kompetenz?

Im Artikel 4 der KI-Verordnung (hier auf Seite 51) heißt es:

„KI-Kompetenz
Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei ihre technischen Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind.“

Was musst du in deinem Unternehmen umsetzen?

Der vorgenannte Artikel in der KI-Verordnung ist wenig konkretisiert. Er ist außerdem nicht sanktionsbewehrt. Das heißt, du könntest darauf verzichten, bestimmte Maßnahmen umzusetzen. Kommt es allerdings zu einem Schadensfall und wird dir eine Sorgfaltspflichtverletzung nachgewiesen, bist du voll schadensersatzpflichtig!
Und auch, wenn kein nachgewiesener Schaden für andere entsteht, kann natürlich dein eigenes Unternehmen durch den unsachgemäßen mit KI Schaden nehmen oder seinen „guten Ruf“ verlieren.

Welche Maßnahmen allerdings erforderlich sind, hängt im Einzelfall von der bei dir eingesetzten KI und von den Beschäftigten ab.

Als kleines Unternehmen musst du sicher nicht direkt in teure KI-Lösungen investieren – außer du fällst mit deinem Produkt bzw. deiner Dienstleistung in eine hohe Kategorie bei der Risikoeinstufung (siehe dazu Artikel 6 der KI-Verordnung (hier ab Seite 53) .

Vorschläge zur Verbesserung der KI-Kompetenz in deinem Unternehmen

Kleine Unternehmen müssen sicher nicht direkt in teure KI-Lösungen investieren oder große Lehrgänge zu organisieren bzw. zu bezahlen. Vielmehr geht es darum, deine Mitarbeiter:innen schrittweise zu schulen, (zunächst) mit einfachen und praxisnahen Anwendungen zu starten und externe Ressourcen clever zu nutzen.

Nachfolgend ein paar Tipps, wie du dich und deine Beschäftigten relativ einfach und ohne großen Aufwand fit machen kannst.

1. Kostenlose Online-Kurse
–  YouTube-Tutorials & Podcasts zu KI-Grundlagen ansehen
–  Webinare & regionale KI-Netzwerke besuchen

2. KI-Tools nutzen, die keinen Programmieraufwand erfordern
–  No-Code & Low-Code KI-Plattformen
–  KI-gestützte Büro-Tools
–  Einfache Automatisierung von Prozessen (z. B. Chatbots für Kundenservice, KI-gestützte Buchhaltungssoftware)

3. Externe Unterstützung und Netzwerke nutzen
–  Förderprogramme & Zuschüsse prüfen (z. B. „go-digital“ oder regionale KI-Initiativen)
–  eventuell Zusammenarbeit mit Hochschulen oder KI-Start-ups für günstige oder kostenlose Beratung
–  KI-Netzwerken & Meetups beitreten

4. KI spielerisch testen und experimentieren
–  Kleine Pilotprojekte im Arbeitsalltag ausprobieren
–  Chatbots oder KI-gestützte Analysen für einfache Geschäftsprozesse nutzen
–  Feedback der Mitarbeiter sammeln: Wo könnte KI helfen?

5. Schrittweise KI-Integration statt großer Investitionen
–  Erste KI-Anwendungen in Social Media oder Marketing testen
–  KI für bessere Kundenanalysen & Prognosen nutzen

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