LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis M-V

Das Land Mecklenburg-Vorpommern und die IHKn des Landes vergeben gemeinsam seit 2003 den „LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis Mecklenburg-Vorpommern“ für Produkt- und Verfahrensinnovationen sowie innovative technologische Dienstleistungen.

Wer kann sich bewerben um den LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis?

Bewerben können sich Unternehmen, Einzelpersonen und auch Projektgruppen von Forschungseinrichtungen, die in Mecklenburg-Vorpommern ansässig sind.

Es werden Unternehmen und wissenschaftlich ausgebildete Einzelpersonen oder von solchen geleitete Personengruppen ausgezeichnet, die sich um den erfolgreichen Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen aus Mecklenburg-Vorpommern in die wirtschaftliche Nutzung in Form von Produkten, Verfahren und technologischen Dienstleistungen besonders verdient gemacht haben.

Für den Preis stehen insgesamt 10.000 Euro Preisgeld zur Verfügung. Schirmherr ist der Wirtschaftsminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Wie kann sich dein Unternehmen bewerben?

Die Bewerbungsunterlagen für den „LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis Mecklenburg-Vorpommern“ kannst du hier herunterladen oder online ausfüllen.

Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 14. März 2024. 

Nach welchen Kriterien werden die Bewerbungen bewertet?

Eine Jury bewertet die Einreichungen nach den folgenden Kriterien:

  • Technische bzw. wirtschaftliche Vorteile und Umsetzbarkeit
  • Neuheitsgrad, Aktualität, Anwendungsbreite
  • Nutzung des Technologietransfers zwischen Wissenschaft und Wirtschaft
  • unternehmerische Leistung, Risikobereitschaft, persönlicher Einsatz
  • Wirtschaftlicher Erfolg, Marktfähigkeit, Schaffung von Arbeitsplätzen

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