
Eine eigene Domain gehört für dich als Gründerin oder Gründer heute selbstverständlich zu einem professionellen Internetauftritt.
Bei der Registrierung wird allerdings häufig ein wichtiger Punkt übersehen. Nämlich die Frage: Wer ist als Domaininhaber eingetragen und wer hat tatsächlich die Kontrolle über deine Domain?
Das klingt zunächst nach einer Formalität. Kann aber problematisch werden, wenn nicht dein Unternehmen, sondern du als Gründer:in, eine Mitarbeiterin, ein Mitarbeiter oder eine beauftragte Agentur als Domaininhaber eingetragen bist. Auch veraltete Kontaktdaten können später Schwierigkeiten verursachen.
Wer sollte als Domaininhaber:in eingetragen sein?
Als Domaininhaber:in hast du eine rechtliche Stellung gegenüber dem Registrar beziehungsweise der zuständigen Vergabestelle. Damit kannst du grundsätzlich über die Domain verfügen.
Deshalb sollte die Domain demjenigen Rechtsträger zugeordnet sein, für den sie tatsächlich bestimmt ist.
Entscheidend ist immer deine konkrete Rechtsform. Bei einer GmbH sollte beispielsweise grundsätzlich die GmbH selbst als Domaininhaberin eingetragen sein. Bei einem Einzelunternehmen gibt es dagegen keine von dir als Inhaberin oder Inhaber getrennte juristische Person. Problematisch kann es hier allerdings werden, wenn du beispielsweise zunächst als Einzelperson eine Domain registrierst und dein Unternehmen später als GmbH oder andere Gesellschaft fortgeführt wird. Passt du die Registrierung nicht an, bleibt die Domain zunächst dir persönlich zugeordnet.
Auch wenn eine Mitarbeiterin, ein Mitarbeiter oder eine Agentur die Domain für dich registriert hat, solltest du prüfen, ob tatsächlich dein Unternehmen als Domaininhaber eingetragen ist.
Was passiert, wenn du oder ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin das Unternehmen verlässt?
Besonders deutlich wird das Problem bei einem Gründungsteam. Eine Person registriert die gemeinsame Domain auf ihren Namen und verlässt später das Unternehmen.
Ist diese Person weiterhin als Domaininhaberin eingetragen, kann das die Übertragung auf das Unternehmen erheblich erschweren. Besonders problematisch ist es, wenn sie zusätzlich alleinigen Zugang zum Domainkonto hat.
Im schlimmsten Fall kann es zu einem Streit darüber kommen, wem die Domain zusteht und wer über sie verfügen darf.
Deshalb solltest du bereits bei der Gründung darauf achten, dass die Domain auf den tatsächlichen Inhaber beziehungsweise Rechtsträger deines Unternehmens registriert wird.
Ist eine andere Person eingetragen, solltest du die Registrierung möglichst frühzeitig korrigieren und auf den tatsächlichen Domaininhaber übertragen.
Auch die E-Mail-Adresse ist wichtig
Bei der Registrierung solltest du außerdem darauf achten, welche E-Mail-Adresse für die Domainverwaltung hinterlegt wird.
Eine dauerhaft erreichbare unternehmensbezogene Adresse, beispielsweise info@deinunternehmen.de, ist in der Regel sinnvoller als die personenbezogene E-Mail-Adresse. Denn wenn diese Person dein Unternehmen verlässt, kann es für dich schwierig sein, wichtige Benachrichtigungen zur Domain zu erhalten oder Änderungen an der Domainverwaltung vorzunehmen.
Deshalb solltest du die hinterlegten Kontaktdaten du regelmäßig überprüfen und ggf. aktualisieren.
Prüfe deinen Wunschnamen vor der Registrierung
Nicht jede freie Domain kannst du bedenkenlos registrieren.
Bevor du dich für einen Unternehmens- oder Domainnamen entscheidest, solltest du deshalb prüfen, ob bereits ein anderes Unternehmen den gewünschten Name verwendet oder Markenrechte Dritter bestehen.
Die DENIC-Datenbank kann dir beispielsweise zeigen, ob eine .de-Domain bereits registriert ist. Bei .eu-Domains kannst du EURid WHOIS, bei .com-, .net-, .org- und anderen Domais ICANN Lookup nutzen.
Je nach Fall kann für dich zusätzlich eine Recherche in Markenregistern, beispielsweise beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), sinnvoll sein.
Denn auch eine erfolgreich registrierte Domain kann später zum Gegenstand eines Rechtsstreits werden, wenn sie beispielsweise Namens- oder Markenrechte Dritter verletzt.
Bei Konflikten um Domainnamen kommen neben gerichtlichen Verfahren auch alternative Streitbeilegungsverfahren infrage.
Neben der gerichtlichen Auseinandersetzung gibt es alternative Streitbeilegungsverfahren, wie das vom World Intellectual Property Organization Arbitration and Mediation Center (WIPO-Schieds- und Mediationszentrum) angebotene, das auf Basis der Uniform Domain-Name Dispute Resolution Policy (UDRP) erfolgt.
Domaininhaber und Website-Verantwortung sind nicht dasselbe
Ein wichtiger Punkt wird bei diesem Thema häufig verwechselt: Als Domaininhaber:in bist du nicht automatisch persönlich für sämtliche Inhalte deiner Website verantwortlich.
Wer beispielsweise für ein fehlerhaftes Impressum, eine Datenschutzverletzung, die unberechtigte Verwendung eines Fotos oder eine unzulässige Werbeaussage haftet, richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und den konkreten Umständen. Betroffen wird meistens dein Unternehmen selbst sein .
Tipp
Überprüfe deine Domain am besten bereits bei der Gründung und regelmäßig und nicht erst dann, wenn ein Problem auftritt:
- Ist dein Unternehmen als Domaininhaber eingetragen?
- Wer hat Zugang zu deinem Domainkonto?
- Ist die hinterlegte E-Mail-Adresse dauerhaft erreichbar?
- Ist dein gewünschter Name möglicherweise bereits als Marke geschützt?
- Ist geregelt, was mit der Domain passiert, wenn ein Gründungsmitglied dein Unternehmen verlässt?
- Sind Anschrift und sonstige Kontaktdaten aktuell?
Eine Domain ist zwar schnell registriert. Die spätere Klärung der Rechte daran kann dagegen erheblich aufwendiger sein.
Wichtig ist auch: Die gegenüber der Vergabestelle angegebenen Daten (beispielsweise Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer) müssen korrekt und aktuell sein.
Ändert sich beispielsweise deine Geschäftsanschrift oder die hinterlegte E-Mail-Adresse, solltest du die Daten zeitnah aktualisieren.
Falsche oder nicht mehr erreichbare Angaben können je nach Domainendung und den geltenden Registrierungsbedingungen dazu führen, dass eine Domain gesperrt oder gelöscht wird.
Ausführliche Informationen rund um das Thema Internet-Domains, hat der Internet-Provider united-domains AG in einem Blog zusammengestellt (zum Blogartikel).
Der WIPO-Leitfaden zur Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) informiert dich über die häufigsten Fragen zur Beilegung von Domainstreitigkeiten.

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